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Adressauskünfte

Adressauskünfte dürfen nur im Rahmen des Datenschutzgesetzes bzw. von Art. 13 des kantonalen Gesetzes über die Niederlassung der Schweizer erteilt werden.
 
Für eine Adressauskunft benötigen wir:
  • Schriftliche Anfrage
  • Interessennachweis
Die Gebühr von Fr. 15.00 wird vom Einwohneramt in Rechnung gestellt.