Adressauskünfte
Adressauskünfte dürfen nur im Rahmen des Datenschutzgesetzes bzw. von Art. 13 des kantonalen Gesetzes über die Niederlassung der Schweizer erteilt werden.
Für eine Adressauskunft benötigen wir:
-
Schriftliche Anfrage
-
Interessennachweis
Die Gebühr von Fr. 15.00 wird vom Einwohneramt in Rechnung gestellt.