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Beratung bei Todesfällen und Organisation von Bestattungen

Ist eine Person zu Hause verstorben, ist zuerst ein Arzt zu benachrichtigen. Dieser muss den Tod bestätigen und die ärztliche Todesbescheinigung ausstellen.
 
Die Angehörigen von in Bütschwil-Ganterschwil wohnhaft gewesenen Verstorbenen werden gebeten, beim Bestattungsamt vorzusprechen. Mitzubringen sind die vom Arzt ausgestellte Todesbescheinigung (nur wenn zu Hause verstorben) sowie das Familienbüchlein (wenn vorhanden).
Die Meldung des Todesfalles an das Regionale Zivilstandsamt erfolgt schriftlich durch das Bestattungsamt des Wohnortes.
 
In Absprache mit den Angehörigen werden die Bestattungsart (Erdbestattung oder Kremation mit Urnenbeisetzung) und die Termine für die Beisetzung und Abdankung festgelegt. Die Vereinbarung des Abdankungstermins mit dem zuständigen Pfarramt sollte vorher geschehen.
 

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