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Besuchsaufenthalt

Besuchsaufenthalt für visumspflichtige Ausländerinnen und Ausländer
Möchte eine visumspflichtige Person als Besucher in die Schweiz einreisen, muss sie vor der Einreise beim zuständigen schweizerischen Konsulat / Botschaft seines Wohnortes ein Visum beantragen. Die Auslandvertretung entscheidet, ob der Gesuchsteller eine Garantieerklärung benötigt.
Falls dies zutrifft, muss die visumspflichtige Person das Formular "Garantieerklärung" an seine Gastgeber in der Schweiz weiterleiten. Die Gastgeber geben das Gesuch am Schalter des Einwohneramtes  zur Erstabklärung ab. Diese leitet das Gesuch an das Ausländeramt des Kantons St. Gallen weiter. Der Entscheid über die Erteilung des Visums wird Ihnen von der Schweizer Auslandvertretung mitgeteilt.
 

Dienstleistung:

Merkblatt für die Einreise in die Schweiz:  www.auslaenderamt.sg.ch 

Zur Abteilung: Einwohneramt