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Hundesteuer

Hunde im Alter ab 6 Monaten sind bei der Gemeindeverwaltung, Einwohneramt, anzumelden.
 
Ab 2007 muss zudem jeder Hund durch einen Chip gekennzeichnet und der AMICUS (Datenbank zur Registrierung von Hunden) gemeldet werden. Ab 2007 erfolgt die Hundelösung aufgrund der in der zentralen Datenbank registrierten Hunde. Die Hundehalter erhalten eine Rechnung für die Hundesteuer. 
 
Die Hundesteuer beträgt Fr. 100.00 pro Hund.
 
Änderungen von Personalien, Adressänderungen, Besitzerwechsel und der Tod eines Hundes sind der AMICUS und dem Einwohneramt zu melden.
 

 


Zur Abteilung: Einwohneramt