Betreibungsauskunft
Gemäss Art. 8a SchKG erhält jedermann Auskünfte aus dem Betreibungs- und Verlustscheinregister, welcher ein Interesse glaubhaft machen kann.
Bitte senden Sie Ihre Anfrage zusammen mit dem Interessennachweis an das Betreibungsamt. Die Auskunft wird zusammen mit der Gebührenrechnung zugestellt.
Schriftliche Auskunft: Fr. 17.00 (zuzüglich Fr. 1.00 Porto)
Sie haben auch die Möglichkeit, die Auskünfte mündlich oder per Fax zu erhalten. Das Betreibungsamt benötigt dazu ebenfalls einen Interessennachweis.
Zur Abteilung: Betreibungsamt