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Beglaubigungen

Unterschriftsbeglaubigungen sowie Beglaubigungen von Kopien werden von der Ratskanzlei, dem Einwohneramt und dem Betreibungsamt ausgestellt.
 

Unterschriftsbeglaubigungen

Folgende Punkte sind zu beachten:
  • Es ist ein persönliches Erscheinen notwendig.
  • Mitzubringen ist ein gültiger Personalausweis (z.B. Identitätskarte, Pass, Führerausweis).
  • Die Kosten betragen Fr. 15.— pro Unterschrift.

Beglaubigung von Kopien

Folgende Punkte sind zu beachten:
  • Es ist ein persönliches Erscheinen notwendig.
  • Das Originaldokument muss mitgebracht werden.
  • Die Kosten betragen Fr. 10.— pro beglaubigtes Dokument.

Dienstleistung:

Mail Ratskanzlei:  info@buetschwil-ganterschwil.ch 

Zur Abteilung: Ratskanzlei