Beglaubigungen
Unterschriftsbeglaubigungen sowie Beglaubigungen von Kopien werden von der Ratskanzlei, dem Einwohneramt und dem Betreibungsamt ausgestellt.
Unterschriftsbeglaubigungen
Folgende Punkte sind zu beachten:
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Es ist ein persönliches Erscheinen notwendig.
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Mitzubringen ist ein gültiger Personalausweis (z.B. Identitätskarte, Pass, Führerausweis).
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Die Kosten betragen Fr. 15.— pro Unterschrift.
Beglaubigung von Kopien
Folgende Punkte sind zu beachten:
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Es ist ein persönliches Erscheinen notwendig.
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Das Originaldokument muss mitgebracht werden.
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Die Kosten betragen Fr. 10.— pro beglaubigtes Dokument.
Dienstleistung:
Mail Ratskanzlei: info@buetschwil-ganterschwil.ch
Zur Abteilung: Ratskanzlei