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Bürgerversammlung

Die Politische Gemeinde Bütschwil-Ganterschwil organisiert sich als Gemeinde mit Bürgerversammlung. Die Bürgerversammlung ist die gesetzgebende Gewalt der Gemeinde (Legislative) und wird gebildet durch alle stimmberechtigten Bürger mit Wohnsitz in der Gemeinde. Jährlich findet mindestens eine Bürgerversammlung statt. An der Bürgerversammlung beschliesst die Bevölkerung über:
  • Erlass und Änderung der Gemeindeordnung
  • Jahresrechnung
  • Voranschlag und Steuerfuss
  • neue, einmalige Ausgaben über Fr. 500'000.—
  • neue, während 10 Jahren wiederkehrende Ausgaben über Fr. 100'000.— pro Rechnungsjahr
  • Mitgliedschaft in einem Gemeindeverband oder in Zweckverbänden
  • weitere Geschäfte, die ihr von Gesetzes wegen zur Beschlussfassung zugewiesen sind

Versammlungstermine:

Der Gemeinderat hat den Termin für die Bürgerversammlung 2024 auf Donnerstag, 21. März 2024, festgelegt. Die Bürgerversammlung findet in der Turnhalle Primarschulhaus Dorf, Bütschwil, statt.

 


 

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