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Kehrichtentsorgung

In Bütschwil, Dietfurt und Ganterschwil

Die Entsorgung des Kehrichts erfolgt nach dem Reglement über die Abfallentsorgung [pdf] der Gemeinde Bütschwil-Ganterschwil, welches in der Gemeinderatskanzlei angefordert werden kann. Jeder Abfallverursacher ist dafür verantwortlich, dass seine Abfälle vorschriftsgemäss beseitigt werden.
 
Die Kehrichtentsorgung ist flächendeckend über das System der Unterflurbehälter (UFB) geregelt. Der Hauskehricht kann in den offiziellen ZAB-Gebührensäcken zu 17 lt., 35 lt., 60 lt. oder 110 lt. oder in Abfallsäcken mit ZAB-Gebührenmarken jederzeit im Unterflurbehälter entsorgt werden. Es erfolgt keine Kehrichtsammeltour von Haus zu Haus an einem bestimmten Fixtag.
 
Gebührenmarken können bogenweise bei der Landi Bütschwil, Landi Ganterschwil, GaLa-Ganterschwil und RegioKonsum Bütschwil bezogen werden:
 
Sackgrösse Gebühr
17 lt. Fr. 1.00
35 lt. Fr. 2.00
60 lt. Fr. 3.00
110 lt. Fr. 6.00
Sperrgut, welches weder in einen Abfallsack noch in einen Unterflurbehälter passt, kann am Tag der Gewerbekehrichttour ( Donnerstag) mit den benötigten Gebührenmarken versehen neben einem UFB bereitgestellt werden.
 
Menge Gebühr Mass
Kleinsperrgut bis 15 kg/Stk.   Fr.   6.00 max. 40 x 60 x 150 cm

Grobsperrgut bis 35 kg/Stk.

Fr. 12.00 Höchstlänge 150 cm
 
Container für Gewerbe und Industrie müssen mit dem offiziellen ZAB-Kleber oder deutlich sichtbarem Firmennamen bezeichnet werden. Bei der Entleerung (Donnerstag) wird das Gewicht registriert; die Verrechnung erfolgt monatlich oder vierteljährlich. Detaillierte Informationen und Anmeldungen über ZAB-Abfalltelefon: +41 71 932 12 12.
 
Einzelheiten können dem Abfallkalender entnommen werden, der jährlich an alle Haushaltungen abgegeben wird.
 

Dienstleistung:

Abfallagenda ZAB; Abfallagenda 2024 [pdf, 3.4 MB]
Abfallagenda als App: ZAB-App  [PDF, 211 KB]
Standorte der Unterflurbehälter suchen auf: ZAB
 

Zur Abteilung: Umweltfachstelle