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Steuern – Termine

Januar / Februar

Die Steuererklärungsformulare werden verschickt.
 
Sie erhalten die provisorische Steuerrechnung für das aktuelle Jahr (Kantons- und Gemeindesteuern). Diese bezahlen Sie als Gesamtbetrag bis 31. Mai des laufenden Jahres oder in drei Raten am 31. Mai, 31. Juli und 30. September des laufenden Jahres. Ab dem Jahr 2007 wird bei der Gesamtzahlung bis 31. Mai kein Skonto mehr gewährt.
 
Sie erhalten die provisorische Steuerrechnung für das Veranlagungsjahr für die direkte Bundessteuer. Sie haben diese bis 31. März des aktuellen Jahres zu begleichen.
 

März

Unselbständigerwerbende und Nichterwerbstätige haben ihre Steuererklärung bis 31. März des aktuellen Jahres einzureichen.
 

Mai

Selbständigerwerbende haben ihre Steuererklärung bis 31. Mai des aktuellen Jahres einzureichen.
 

Laufend

Sie erhalten die Veranlagung und die definitive Steuerrechnung des Veranlagungsjahres (Kantons- und Gemeindesteuern sowie die direkte Bundessteuer). Sie haben allfällige Mehrbeträge gegenüber der provisorischen Rechnung innerhalb der auf der Rechnung aufgeführten Zahlungsfrist zu begleichen.
 
Das Guthaben der Verrechnungssteuer für Fälligkeiten des Veranlagungsjahres werden der definitiven Rechnung als Zahlung angerechnet.
Auf Rückmeldung des Steuerpflichtigen werden bei der provisorischen Steuerrechnung des aktuellen Jahres allfällige Anpassungen vorgenommen.

Zur Abteilung: Steueramt