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Steuern, Einsprache

Die schriftliche Einsprache ist innert 30 Tagen nach Erhalt der definitiven Steuerveranlagung per Briefpost an das Steueramt zu richten. Details über das Vorgehen sind auf der Steuerveranlagung aufgeführt. Elektronisch eingereichte Einsprachen können aus gesetzlichen Gründen nicht akzeptiert werden.

 


Zur Abteilung: Steueramt