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Krankenkassen Prämienverbilligungen

Anspruch Prämienverbilligung

Der Verbilligungsbeitrag wird nur ausbezahlt, wenn ein Antrag gestellt wird. Die Anmeldung muss bis spätestens 31. März bei der SVA St. Gallen erfolgen.

Personen, die Ergänzungsleistungen zur AHV/IV beziehen, müssen keine Anmeldung einreichen. Ein vom Bund festgelegter Pauschalbetrag wird bei der Berechnung des Ergänzungsleistungsanspruchs automatisch berücksichtigt.

Die Anmeldung kann online über die Internetseite www.svasg.ch/ipv eingereicht werden. Bei Problemen hilft Ihnen die AHV-Zweigstelle gerne weiter.

Detaillierte Informationen finden Sie auch auf der Internetseite www.svasg.ch/ipv oder über die Telefonnummer 071 282 61 91.

Errechnen Sie online die Höhe Ihrer Prämienverbilligung: www.svasg.ch/ipv