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AHV-Beiträge - Überprüfung bisheriger Beiträge

Der Versicherte kann jederzeit einen Auszug aus seinem individuellen Konto (IK) verlangen. Das schriftliche Begehren ist bei einer der Ausgleichskassen, welche ein Konto über den Versicherten führt, einzureichen. Die Konten führenden Kassen können über das Info Register abgefragt werden, wo auch gleich deren Postadresse angezeigt wird. Auf dem IK werden alle Einkommen, Beitragszeiten sowie Betreuungsgutschriften aufgezeichnet. Der Antrag kann in Briefform oder direkt unter  www.ahv-iv.ch gestellt werden.
 

Dienstleistung:

Merkblatt "Auszug aus dem individuellen Konto (IK)": www.svasg.ch
Erläuterungen zum Auszug aus dem individuellen Konto:  www.svasg.ch 

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