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Feuerwehrpflicht

Die Feuerwehrpflicht besteht vom vollendeten 20. bis zum vollendeten 50. Altersjahr. Wer keinen Feuerwehrdienst leistet, bezahlt eine Ersatzabgabe. Diese beträgt 20 Prozent der einfachen Steuer vom Einkommen bzw. höchstens Fr. 700.– je Jahr.

zur Abteilung: Steueramt