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Adoption eines Kindes

Die rechtliche Situation zur Adoptionen ist in Art 264 ff. Zivilgesetzbuch festgehalten. Voraussetzung zur Kindsadoption ist ein einjähriges Pflegeverhältnis. Zudem müssen die Eltern mindestens 16 Jahre älter als das Kind sein. Ehegatten müssen mindestens 5 Jahre verheiratet oder mindestens 35-jährig sein. Gesuchsformulare für ein Adoptionspflegeverhältnis sowie für die Adoption sind beim Amt für Bürgerrecht und Zivilstand zu beziehen.
 
Departement des Innern
Amt für Bürgerrecht und Zivilstand
Davidstrasse 27
9001 St. Gallen
Tel. 058 229 33 09
Fax 058 229 35 61
 

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