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Alimenteninkasso / -bevorschussung

Leistet der unterhaltspflichtige Elternteil seine Alimentenzahlungen (Frauen- und Kinderalimente sowie Kinderzulagen) nicht, nicht rechtzeitig oder nur teilweise, ist das Sozialamt gerne behilflich. Dazu wird ein rechtsgültiges Trennungs- oder Scheidungsurteil benötigt, resp. ein von der Vormundschaftsbehörde oder vom Gericht genehmigter Unterhaltsvertrag.
 
Je nach Einkommens- und Vermögensverhältnissen des Bezugsberechtigten werden die Kinderalimente bis zur Mündigkeit des Kindes bis zum Betrag der maximalen Höhe der einfachen Waisenrente von der Gemeinde bevorschusst. Das Forderungsrecht geht dadurch an die Gemeinde Bütschwil über, welche auch das Inkasso übernimmt.
 

Zur Abteilung: Sozialamt