Zweckverbandsvereinbarung Zweckverband Hallenbad Bütschwil; fakultatives Referendum
Der Zweckverband Hallenbad Bütschwil besteht aus den Verbandsgemeinden Bütschwil-Ganterschwil, Mosnang, Lütisburg und Neckertal. Die Zweckverbandsvereinbarung aus dem Jahr 2013 entspricht nicht mehr den aktuellen Gegebenheiten und wurde überarbeitet. Die angepasste Zweckverbandsvereinbarung des Hallenbades Bütschwil wurde durch die Gemeinderäte genehmigt.
Gegenstand
Zweckverbandsvereinbarung Hallenbad Bütschwil
Referendumsfrist
27. Februar 2026 bis 7. April 2026
Öffentliche Auflage
Die Vereinbarung liegt während der Büroöffnungszeiten bei der jeweiligen Ratskanzlei Bütschwil-Ganterschwil auf.
Quorum für das Zustandekommen des Referendumsbegehrens in Bütschwil-Ganterschwil
350 Unterschriften
Fakultatives Referendum
Das Verfahren zur Durchführung des fakultativen Referendums richtet sich nach den Bestimmungen der jeweiligen Gemeindeordnung sowie denjenigen des Gemeindegesetzes (sGS 151.2) und des Gesetzes über Referendum und Initiative (sGS 125.1). Ein allfälliges Referendumsbegehren ist vor Ablauf der Referendumsfrist beim betroffenen Gemeinderat einzureichen. Unterschriftenbogen können bei der jeweiligen Ratskanzlei bezogen werden.