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Verwaltungsrat setzt auf eine zukunftsfähige «Sanierung mit Erweiterung» des Hallenbads Bütschwil

Bütschwil, 29. Mai 2026 | Der Verwaltungsrat des Zweckverbandes Hallenbad Bütschwil hat entschieden, den Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern Ende November 2026 die Variante «Sanierung mit Erweiterung» zur Abstimmung vorzulegen. Damit soll das Hallenbad nicht nur umfassend erneuert, sondern auch gezielt auf die zukünftigen Bedürfnisse von Schulen, Vereinen, Familien und der gesamten Region ausgerichtet werden. Der Verwaltungsrat ist überzeugt, dass die Sanierung mit Erweiterung sowohl aus betriebswirtschaftlicher Sicht als auch im Hinblick auf die Anforderungen der Nutzerinnen und Nutzer die richtige und zukunftsfähigere Lösung darstellt. Mit diesem wegweisenden Entscheid nutzt der Verwaltungsrat die einmalige Chance, um mit Mut und Weitsicht ein attraktives und zukunftsgerichtetes «Familienbad Toggenburg» für die gesamte Region und kommende Generationen zu schaffen. Sollte die Vorlage nicht in allen vier Zweckverbandsgemeinden angenommen werden, ist vorgesehen, in der ersten Jahreshälfte 2027 ein reines Sanierungsprojekt zur Abstimmung zu bringen.

Das im Jahr 1978 eröffnete Hallenbad Bütschwil muss dringend saniert werden, um einen sicheren und umweltgerechten Badebetrieb zu gewährleisten. In den vergangenen Monaten wurden zwei Varianten ausgearbeitet: eine reine «Sanierung» sowie eine «Sanierung mit Erweiterung». Beide Projekte wurden seriös und umfassend analysiert, bevor sie im April 2026 verschiedenen Anspruchsgruppen vorgestellt wurden. Die Rückmeldungen von Parteien, Schulräten, Vereinen und Interessengruppen wurden anschliessend sorgfältig ausgewertet und bildeten eine wichtige Grundlage für den eindeutigen Variantenentscheid des Verwaltungsrats.

Die gewählte Variante «Sanierung mit Erweiterung» kombiniert die zwingend notwendige technische und energetische Erneuerung mit einer gezielten Weiterentwicklung des Angebots. Vorgesehen ist insbesondere eine Vergrösserung der Wasserfläche von heute rund 400 m² auf neu rund 560 m². Zudem erlaubt die Erweiterung eine bessere Entflechtung der einzelnen Nutzungen wie Schwimmkurse, Aquafitness, Schulschwimmen, Streckenschwimmen oder Baden. Das neue Hubbodenbecken schafft zusätzliche Kapazitäten und ermöglicht es, die stark steigende Nachfrage nach Schwimm- und Aquafitkursen zu decken. Zudem kann auch das Kurswesen für die Bewegung im Alter für die wachsende Zielgruppe der älteren Kundinnen und Kunden ausgebaut werden.

Der Verwaltungsrat trägt mit seinem Entscheid insbesondere auch den Rückmeldungen der Schulräte Rechnung. Diese betonten mehrfach, dass die bestehenden Wasserflächen für das Schulschwimmen bereits heute an ihre Grenzen stossen und dass in Zukunft mit steigenden Schülerzahlen zu rechnen ist. Gleichzeitig soll das Hallenbad mit familienfreundlichen Angeboten und modernen Infrastrukturen langfristig attraktiver und zukunftsfähiger werden. Die Investitionskosten für die Variante «Sanierung mit Erweiterung» belaufen sich auf rund 20,2 Millionen Franken. Der Verwaltungsrat möchte den Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern ein stimmiges Gesamtprojekt vorlegen und verzichtet daher auf isolierte Streichungen einzelner Projektbestandteile.

Der Verwaltungsrat ist sich der finanziell angespannten Situation in den vier Zweckverbandsgemeinden bewusst. Trotzdem hat er entschieden, den Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern mit voller Überzeugung die Variante «Sanierung mit Erweiterung» vorzulegen. Dies auch darum, weil aus rechtlicher Sicht keine formelle Variantenabstimmung möglich ist. Sollte diese Vorlage Ende November 2026 nicht in allen vier Zweckverbandsgemeinden angenommen werden, ist vorgesehen, in der ersten Jahreshälfte 2027 die reine Sanierungsvariante zur Abstimmung zu bringen, um eine Schliessung zu verhindern. Mit diesem Vorgehen ermöglicht der Verwaltungsrat indirekt einen Variantenentscheid.

Mit der «Sanierung mit Erweiterung» setzt der Verwaltungsrat ein bewusstes Zeichen für die Zukunft des Hallenbads Bütschwil und der gesamten Region. Zwischen den Sommer- und Herbstferien erhält die Bevölkerung die Möglichkeit, sich vertieft mit dem Projekt auseinanderzusetzen und dann Ende November über die Zukunft des Hallenbads zu entscheiden.

Der Verwaltungsrat ist überzeugt, dass das vorliegende Projekt eine grosse Chance bietet: für die Schulen, für Vereine, für Familien sowie für die langfristige Attraktivität und Lebensqualität im Toggenburg. Gleichzeitig ist ihm bewusst, dass ein solches Vorhaben nur mit breiter Unterstützung aus Bevölkerung und Verbandsgemeinden realisiert werden kann.

«Das Hallenbad Bütschwil ist weit mehr als eine Sportanlage. Es ist ein wichtiger Begegnungsort und ein bedeutender Bestandteil unserer regionalen Infrastruktur. Jetzt bietet sich die Chance, gemeinsam eine tragfähige und zukunftsgerichtete Lösung für kommende Generationen zu schaffen», hält der Verwaltungsrat fest.

Kontaktpersonen
Aron Gerber
, Präsident Verwaltungsrat Zweckverband Hallenbad Bütschwil
aron.gerber@hallenbad-buetschwil.ch | 078 870 38 06

Hans Städler, Gemeindepräsident Standortgemeinde Bütschwil
hans.staedler@buetschwil-ganterschwil.ch | 071 982 82 20


Bildlegende: Aussenansicht Erweiterungsbau Hallenbad Bütschwil

 

 

 


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