Erlass Feuerverbot Gemeinde Bütschwil-Ganterschwil
Die niederschlagsarmen Wochen und das sonnige, heisse Wetter haben die Waldbrandgefahr ansteigen lassen. Die auffrischenden Winde in den vergangenen Tagen haben den Boden und die Streuschicht weiter ausgetrocknet. Der Waldboden und die Vegetation sind so stark ausgetrocknet, dass aus Sicht des Regionalen Führungstabs Toggenburg eine akute Waldbrandgefahr herrscht. Der Kanton hat die Gefahr auf gross eingestuft.
Der Regionale Führungsstab Toggenburg beantragt den Erlass eines allgemeinen Feuerverbots im Wald und in Waldesnähe per 2. Oktober 2026 12:00 Uhr.
Der Gemeinderat Bütschwil-Ganterschwil erlässt gestützt auf Art. 47 Abs. 1 FSG in Verbindung mit Art. 101 Abs. 2 VRP die Allgemeinverfügung (siehe Dokument). Verfügung Erlass Feuerverbot Gemeinde Bütschwil-Ga.pdf