Schiesspflicht
Die wehrpflichtigen Schweizer haben jährlich die obligatorische Schiesspflicht zu erfüllen bis zum Ende des Jahres vor der Entlassung aus der Militärdienstpflicht, längstens jedoch bis zum Ende des Jahres, in dem sie das 30. Altersjahr vollenden. Achten Sie bei Auslandaufenthalten darauf, dass Sie diese Pflicht einhalten können oder lassen Sie sich ausnahmsweise von der Schiesspflicht befreien.
Dienstleistung:
Schiessdaten: Amt für Militär und Zivilschutz
Zum Sektionschef