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Schweizer Pass und Identitätskarte

Identitätskarte, ID

Für die Ausstellung einer Identitätskarte melden Sie sich bitte persönlich am Schalter des Einwohneramtes, damit ein Antragsformular ausgestellt und von Ihnen unterschrieben werden kann.

Dazu bringen sie folgende Unterlagen mit:

  • Identitätsnachweis
  • Ein aktuelles Passfoto (ab Geburt); siehe Richtlinien
  • Falls vorhanden, alte Identitätskarte
  • für Personen unter 18 Jahren: in Begleitung des gesetzlichen Vertreters

Gültigkeitsdauer

Erwachsene: 10 Jahre
Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre: 5 Jahre
 
Gebühren Erwachsene Preis
Identitätskarte
Fr. 70.00
Pass und Identitätskarte gemeinsam Fr. 148.00 (exkl. Porto)
Gebühren Kinder und Jugedliche Preis
Identitätskarte Fr. 35.00
Pass und Identitätskarte gemeinsam

Fr. 68.00 (exkl. Porto)

Die Gebühren sind am Schalter des Einwohneramtes zu bezahlen.
Die Identitätskarte wird innert 10 Arbeitstagen nach der Antragsstellung eingeschrieben zugestellt.  

Schweizer Pass 10 (E-Pass)

Seit dem 1. März 2010 kann nur noch der neue Pass 10 beantragt werden. Dieser Pass ist mit einem Datenchip ausgerüstet, auf dem ein Gesichtsbild der Ausweisinhaberin oder des Ausweisinhabers sowie zwei Fingerabdrücke gespeichert sind. Die Schweiz folgt mit diesem neuen Pass dem internationalen Trend, die Inhaberinnen und Inhaber besser vor Missbrauch ihres Ausweises zu schützen. Die Pässe 03 und 06 können nicht mehr beantragt werden; sie behalten jedoch ihre Gültigkeit bis zum Ende ihrer Laufzeit.
 

Falls Sie einen Schweizer Pass beantragen wollen:
  • Füllen Sie das Antragsformular auf der Website www.schweizerpass.ch aus, oder
  • melden Sie sich telefonisch für einen Termin beim Passbüro St. Gallen, Tel. 058 229 36 31.

Kosten und Gültigkeit

Der Pass 10 ist für Erwachsene 10 Jahre gültig und kostet Fr. 140.00. Für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahre ist der neue Pass fünf Jahre gültig und kostet Fr. 60.00. Wer gleichzeitig einen Pass und eine Identitätskarte beantragt, profitiert auch in Zukunft von einem Kombiangebot. Für Erwachsene wird dieses Angebot Fr. 148.00, für unter 18-jährige Fr. 68.00 kosten. Die oben genannten Preise sind exklusiv Porto (Fr. 5.00).
 

Vorgehen bei Verlust eines Ausweises

Der Verlust eines Ausweises muss sofort nach Feststellung bei der örtlichen Polizei des Aufenthaltsortes angezeigt werden. Mit der Verlustmeldung kann beim Einwohneramt bzw. beim Passbüro St. Gallen ein neuer Ausweis beantragt werden.
 
Ausweise, deren Verlust einmal gemeldet ist, werden für ungültig erklärt und dürfen nicht mehr weiterverwendet werden. Wird ein als verloren gemeldeter Ausweis wieder gefunden, muss er einer für die Ausstellung von Ausweisen zuständigen Behörde abgegeben werden.
 
 

Dienstleistung:

Identitätskarte und Pass:  www.schweizerpass.ch / www.ch.ch
Verlust, Zerstörung, Diebstahl eines Ausweises:  www.ch.ch 

Zur Abteilung: Einwohneramt