Baugesuche: Baubewilligungspflicht
Die Baubewilligungspflicht richtet sich nach Art. 39 des Baureglementes. Es wird empfohlen, die Baubewilligungspflicht in jedem Fall bei der Bauverwaltung abzuklären. Für das Baugesuch ist das bei der Gemeindeverwaltung oder unter www.baugesuch.sg.ch erhältiche Formular zu verwenden und in der erforderlichen Anzahl vollständig einzureichen.
Dienstleistung:
Mail Bauverwaltung: bruno.zimmermann@buetschwil-ganterschwil.ch
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