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Baugesuche: Baubewilligungspflicht

Die Baubewilligungspflicht richtet sich nach Art. 39 des Baureglementes. Es wird empfohlen, die Baubewilligungspflicht in jedem Fall bei der  Bauverwaltung abzuklären. Für das Baugesuch ist das bei der Gemeindeverwaltung oder unter  www.baugesuch.sg.ch erhältiche Formular zu verwenden und in der erforderlichen Anzahl vollständig einzureichen.
 

Dienstleistung:

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