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Legislaturziele

Der Gemeinderat hat am 1. Juli 2025 folgende Legislaturziele 2025 bis 2028 mit daraus abgeleiteten Massnahmen verabschiedet:

Legislaturziele 2025 bis 2028 [pdf, 74 KB]
Strategieziele [pdf, 89 KB]


Zweckverbandsvereinbarung Zweckverband Hallenbad Bütschwil

26. Februar 2026

Hallenbad Bütschwil – Gemeinderäte sagen JA zur neuen Zweckverbandsvereinbarung; Neue Zweckverbandsvereinbarung nimmt nächste Hürde

Das im Jahr 1978 eröffnete Hallenbad Bütschwil muss dringend saniert werden, um einen sicheren und umweltgerechten Badebetrieb zu gewährleisten. Grundlage für die Verteilung der Investitions- und Betriebskosten ist die neue Zweckverbandsvereinbarung. Nach der Verabschiedung durch eine a.o. Delegiertenversammlung Mitte Dezember 2025 haben die Gemeinderäte der vier Zweckverbandsgemeinden dieser Vereinbarung zugestimmt. Nach Ablauf der Referendumsfrist kann diese anschliessend vom Kanton geprüft und genehmigt werden.

Die angepasste Zweckverbandsvereinbarung beinhaltet einen neuen Kostenteiler, der sich zwar an der Einwohnerzahl orientiert, aber auch die besondere Situation der Standortgemeinde Bütschwil-Ganterschwil und der Gemeinde Neckertal berücksichtigt. Sie regelt die Verteilung der Betriebs- und Investitionskosten und bildet somit die Grundlage für die in der zweiten Hälfte 2026 geplanten Abstimmungen über das Erweiterungs-/Sanierungsprojekt in den vier Verbandsgemeinden.

Auf dem Weg zum «Familienbad Toggenburg»

Ursprünglich plante der Zweckverband die Wasserfläche, mit einem umfassenden Sanierungs- und Erweiterungsprojekt an die gestiegene Nachfrage, anzupassen. Aktuell wird jedoch auch eine Variante ohne Erweiterung der Wasserfläche, also eine Totalsanierung, ausgearbeitet. Dieses Sanierungsprojekt umfasst die Totalsanierung der Technik und der Heizung sowie die Erneuerung der Garderoben, des Saunabereichs, der Wasserrutschbahn sowie des Gastro- und Eingangsbereichs. Nach Konsultationen der verschiedenen Anspruchsgruppen wird der Verwaltungsrat entscheiden, welches der beiden Projekte – «Sanierungs- und Erweiterungsprojekt» oder «Totalsanierungsprojekt» – er den Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern zur Abstimmung vorlegen wird.

Der Zweckverband Hallenbad Bütschwil besteht aus den Verbandsgemeinden Bütschwil-Ganterschwil, Mosnang, Lütisburg und Neckertal. Die Zweckverbandsvereinbarung aus dem Jahr 2013 entspricht nicht mehr den aktuellen Gegebenheiten und wurde überarbeitet. Die angepasste Zweckverbandsvereinbarung des Hallenbades Bütschwil wurde durch die Gemeinderäte genehmigt.

Gegenstand
Zweckverbandsvereinbarung Hallenbad Bütschwil

Referendumsfrist
27. Februar 2026 bis 7. April 2026

Öffentliche Auflage
Die Vereinbarung liegt während der Büroöffnungszeiten bei der jeweiligen Ratskanzlei Bütschwil-Ganterschwil auf.

Quorum für das Zustandekommen des Referendumsbegehrens in Bütschwil-Ganterschwil
350 Unterschriften

Fakultatives Referendum
Das Verfahren zur Durchführung des fakultativen Referendums richtet sich nach den Bestimmungen der jeweiligen Gemeindeordnung sowie denjenigen des Gemeindegesetzes (sGS 151.2) und des Gesetzes über Referendum und Initiative (sGS 125.1). Ein allfälliges Referendumsbegehren ist vor Ablauf der Referendumsfrist beim betroffenen Gemeinderat einzureichen. Unterschriftenbogen können bei der jeweiligen Ratskanzlei bezogen werden.


Baubewilligung Schulraumerweiterung Primarschule Bütschwil

26. Februar 2026

Das Baugesuch der Schulraumerweiterung Primarschule Bütschwil lag vom 4. August 2025 bis 2. September 2025 öffentlich auf. Die Planunterlagen lagen während der Auflagefrist im Gemeindehaus Bütschwil öffentlich zur Einsicht auf.  Anschliessend wurde der Politischen Gemeinde Bütschwil-Gantetrschwil die Baubewilligung für die Schulraumerweiterung Primarschule Bütschwil, Grundstück Nr. 163B, Mittendorfstrasse 15, 9606 Bütschwil, erteilt.


Legislaturziele 2025 bis 2028; Zwischenstand 2025

15. Januar 2026

Der Gemeinderat informierte die Bevölkerung im Mitteilungsblatt vom10. Juli 2025 über die definierten Legislaturziele der Amtsdauer 2025 bis 2028. Im Dezember 2025 wurde erstmals der Zwischenstand der aktuellen Legislaturziele im Gemeinderat behandelt. Im Wesentlichen lässt sich zum aktuellen Zeitpunkt das Folgende festhalten:

1 Bevölkerung und Verwaltung

  • Die Zusammenführung der Gemeindeverwaltung und der Schulverwaltung (örtlich, technisch und organisatorisch) realisieren:
    Mit der räumlichen Integration der Schulverwaltung in die Gemeindeverwaltung per Sommer 2026 kann ein erster Schritt zur Zielerreichung auf operativer Ebene beigetragen werden. Dadurch kann das Dienstleistungsangebot aus Kundensicht verbessert und die Nutzung der öffentlichen Bauten optimiert werden. Die entsprechenden Kosten werden ins Budget 2026 aufgenommen.
  • Die digitale Transformation und systematische Prozessoptimierung der Verwaltung schrittweise umsetzen, um Effizienz, Zugänglichkeit sowie Servicequalität für interne und externe Anspruchsgruppen spürbar zu verbessern:
    Die Einführung von M365 war im Jahr 2025 budgetiert und ist bereits geplant. Aufgrund der personellen Veränderungen erfolgt die abschliessende Umsetzung im Frühling 2026. Die Optimierung von internen Abläufen ist fortlaufend im Gange. Die externe Überprüfung der Verwaltungsorganisation anfangs Jahr 2026 bildet einen wesentlichen Bestandteil davon.
  • Eine Personaloptik weiterentwickeln, welche die Arbeitgeberattraktivität, moderne Arbeitsbedingungen und gezielte Aus- und Weiterbildung fördert:
    Aus- und Weiterbildungen von Mitarbeitenden werden gefördert und grosszügig unterstützt. Wie auch (in diesem Mitteilungsblatt) separat informiert wurde, erfolgt anfangs Jahr 2026 eine Analyse der Verwaltungsorganisation durch eine externe Unternehmung. Das daraus resultierende Ergebnis bildet die Basis für die Prüfung weiterer Massnahmen.

2 Öffentliche Ordnung und Sicherheit

  • Den gesellschaftlichen Zusammenhalt aktiv fördern, insbesondere durch präventive Massnahmen gegen soziale Entmischung, Polarisierung und Vandalismus:
    Im Herbst 2025 fand eine erste Besprechung im Zusammenhang mit Vandalismus bei der Sportanlage Breite statt. Das weitere Vorgehen wird zusammen mit den Beteiligten geprüft.

3 Bildung und Betreuung

  • Die frühe Förderung der Kinder fördern, schul- und familienergänzende Angebote anbieten und für eine zweckmässige Präventionsarbeit sorgen:
    Das Reglement zur schulergänzenden Betreuung (SEB) wurde vom 20. Oktober 2025 bis 28. November 2025 dem fakultativen Referendum unterstellt. Es ist per 1. Januar 2026 in Kraft getreten. Mit der Arbeitsgruppe finden laufend Sitzungen statt.

4 Finanzen

  • Eine umfassende Liegenschaftsstrategie für sämtliche Gemeindeliegenschaften inkl. gemeindeeigener Baulandreserven erarbeiten und mit dem Finanzplan abstimmen:
    Sämtliche Liegenschaften wurden in einem ersten Schritt zusammengetragen. Im Budget 2026 ist ein Betrag enthalten, um die Strategie zusammen mit einer externen Unternehmung zu erarbeiten.

5 Kultur, Sport und Freizeit

  • Aktives Einsetzen für den Weiterbetrieb und die Erweiterung des Hallenbades Bütschwil:
    Im Zusammenhang mit der Zweckverbandsvereinbarung wurden juristische Abklärungen getätigt. Die Rückmeldung des Amtes für Gemeinden und Bürgerrecht zur Zweckverbandsvereinbarung liegt inzwischen vor. In einem nächsten Schritt soll die Vereinbarung durch die Gemeinderäte der Verbandsgemeinden genehmigt werden.
  • Für gute Rahmenbedingungen für die örtlichen Vereine sorgen und die finanzielle Unterstützung neu definieren:
    Der Gemeinderat hat dazu einen Grundsatzentscheid gefällt. An der Vereinspräsidentenkonferenz fand bereits eine Vorinformation statt. Zu den finanziellen Beiträgen für Vereine wird in diesem Mitteilungsblatt separat und ausführlich berichtet.

6 Gesundheit und Soziales

  • Massnahmen aus dem Alterskonzept bei Bedarf und nach Prioritäten umsetzen:
    Die Zusammenarbeit mit dem Seniorenrat (Lebä60+) wurde vor längerer Zeit aufgenommen. In Zusammenarbeit mit dieser Gruppe wurden in Bütschwil, Dietfurt und Ganterschwil die vorhandenen Ruhebänke geprüft und Vorschläge zur Verbesserung wurden ausgearbeitet. Einige Reparaturen konnten bereits umgesetzt werden. Im vergangenen Jahr fand ein Austausch mit den Leistungserbringern und dem Seniorenrat hat statt. Zudem wurde ein Bildungsanlass für die Bevölkerung organisiert und erfolgreich durchgeführt.

7 Verkehr, Volkswirtschaft

  • Aktives Vorantreiben der Projekte zu den flankierenden Massnahmen:
    Die Regierung hat im Dezember 2025 entschieden, die flankierenden Massnahmen auf der Ottilienstrasse in Bütschwil umzusetzen. Damit erfüllt sie die Auflagen im Zusammenhang mit der Umfahrung Bütschwil und reagiert auf die Ergebnisse der kommunalen Vernehmlassung. Aus der Antwort der Regierung auf die Interpellation 51.25.29 «Langenrainstrasse als Kantonsstrasse» geht hervor, dass die Gemeinden Bütschwil-Ganterschwil und Mosnang einen Abtausch der Langenrainstrasse im Rahmen der nächsten Gesamtüberprüfung des Kantonsstrassennetzes beantragen können. Dies wäre voraussichtlich im Jahr 2020 möglich. Die flankierenden Massnahmen der Gemeinde stehen in direkter Abhängigkeit zu den flankierenden Massnahmen der Kantonsprojekte

8 Umweltschutz und Raumordnung

  • Aktives Einsetzen für gezielte Einzonungen und eine umsichtige Raumplanung, um die Wohn- und die Gewerbeentwicklung vorausschauend zu steuern:
    Die Rahmennutzungsplanung ist seit längerer Zeit beim Kanton in der 2. Vorprüfung. In Bezug auf die Einzonungen von Arbeitsgebieten ist der Gemeinderat mit der Region Toggenburg im Austausch. Die Umsetzung erfolgt laufend.
  • Die Koordination mit dem Kanton in raumplanerischen Fragen stärken, insbesondere im Hinblick auf die Gemeindeautonomie und die Durchsetzung kommunaler Interessen:
    Die Umsetzung erfolgt stetig im Rahmen von laufenden Projekten. Für die Beratung wird in diesem Zusammenhang jeweils die ERR AG beigezogen.
  • Die Notwendigkeit des Energiestadtlabels überprüfen:
    Der Gemeinderat hat bereits im August 2025 entschieden, dass das Energiestadtlabel im November 2026 nicht mehr erneuert wird.

9 Kommunikation

  • Ein Kommunikationskonzept zur Stärkung der internen und externen Kommunikation erarbeiten und umsetzen:
    Zur Ausarbeitung eines Kommunikationskonzepts wurde eine externe Fachagentur beauftragt. Eine erste Kick-off-Sitzung hat bereits stattgefunden. Das Konzept ist aktuell in Erarbeitung.
  • Die Zusammenarbeit mit politischen Parteien und weiteren Interessengruppen aktiv pflegen, um einen öffentlichen Schlagabtausch durch die Transparenz und die Dialogkultur zu minimieren:
    Es findet ein jährlicher Austausch mit den Vertretern der Parteien statt. Ein regelmässigeres Treffen wurde bisher nicht gewünscht. In Bezug auf einzelne Themen setzen sich die Parteivertreter jedoch laufend mit dem Gemeinderat oder der Gemeindeverwaltung in Verbindung. Die Umsetzung erfolgt laufend.

Alle Legislatur- und Strategieziele sowie die chronologischen Zwischenstände sind jederzeit auf der Gemeindewebseite einsehbar.


Reglement für die Schulergänzende Betreuung (SEB); Inkrafttreten

15. Januar 2026

Das Reglement für Schulergänzende Betreuung wurde vom 20. Oktober 2025 bis 28. November 2025 dem fakultativen Referendum unterstellt. Das Referendum wurde nicht ergriffen. Das Reglement für Schulergänzende Betreuung (SEB) ist per 1. Januar 2026 in Kraft getreten.


Überprüfung Verwaltungsorganisation

15. Januar 2026

Der Gemeinderat hat sich anlässlich der Legislaturplanung zum Ziel gesetzt, die Gemeinde und die Primarschule im Sinne der Einheitsgemeinde noch näher zusammenzuführen. Mit der räumlichen Integration der Schulverwaltung in die Gemeindeverwaltung per Sommer 2026 kann ein erster Schritt zur Zielerreichung auf operativer Ebene beigetragen werden. Dadurch kann das Dienstleistungsangebot aus Kundensicht verbessert, die Effizienz intern gesteigert und die Nutzung der öffentlichen Bauten optimiert werden. Die entsprechenden Kosten werden ins Budget 2026 aufgenommen.

Im Spätsommer 2024 hat der Gemeinderat eine Verwaltungsanalyse durchgeführt und per Januar 2025 Ressourcenerhöhungen auf verschiedenen Abteilungen gesprochen. Die entsprechenden Stellen konnten im vergangenen Jahr erfolgreich besetzt werden. Die neuen Mitarbeitenden sind inzwischen gut eingearbeitet, sodass neue Erkenntnisse abgeleitet werden können.

Unter Berücksichtigung dieser Entwicklung und des bevorstehenden Umzugs der Schulverwaltung ins Gemeindehaus macht es aus strategischer Sicht absolut Sinn, jetzt eine Struktur- und Organisationsüberprüfung vorzunehmen. Aufgrund der zwei jüngsten Kündigungen in leitenden Funktionen hat der Gemeinderat die Kosten für eine externe Organisationsüberprüfung für dringlich erklärt. Die Verwaltungsorganisation soll zukunftsorientiert und dienstleistungsorientiert aufgestellt werden. Mittels dieser Organisationsanalyse wird die allfällige Neuverteilungen von Aufgaben oder Ressourcen abteilungsübergreifend geprüft. Die CSP AG, St. Gallen, wird bereits Ende Januar 2026 mit der Durchführung des Auftrags beginnen.


Finanzielle Beiträge für Vereine neu geregelt

15. Januar 2026

Der Gemeinderat unterstützt örtliche Vereine neu mit ereignis- und projektbezogenen Beiträgen und verzichtet dafür auf die Ausrichtung von pauschalen Jahresbeiträgen.
Vereine sind eine wichtige Stütze der Gemeinschaft und tragen mit ihrer Tätigkeit zur Lebensqualität und zum Zusammengehörigkeitsgefühl in der Gemeinde Bütschwil-Ganterschwil bei. Entsprechend hat der Gemeinderat als Legislaturziel festgelegt: «Für gute Rahmenbedingungen sorgen und die finanzielle Unterstützung neu definieren.» Bisher erhielten einzelne Vereine finanzielle Unterstützung im Rahmen eines pauschalen Jahresbeitrags. Für bestimmte Ereignisse, wie beispielsweise ein Jubiläumsfest, konnte beim Gemeinderat ein einmaliger Beitrag beantragt werden.

Neu ereignis- und projektbezogene Beiträge
Der Gemeinderat begrüsst die Aktivitäten der Vereine, welche zur positiven Entwicklung des Dorf- und Vereinslebens beitragen. Im Rahmen seiner Möglichkeit möchte er die Vereine weiterhin fördern. Per 1. Januar 2026 gibt es dazu eine Praxisänderung: Ein Beitrag wird neu dann gesprochen, wenn er an ein Ereignis oder an ein Projekt gebunden ist. Voraussetzung ist, dass der Verein aktiv etwas für das gesellschaftliche Miteinander unternimmt.

Keine Pauschalbeiträge aber insgesamt höheres Budget
Die Pauschalbeiträge werden abgeschafft, denn diese waren bisher unterschiedlich hoch definiert und die Nutzung der Beträge kann nicht nachvollzogen werden. Da die Pauschalbeiträge wegfallen, kann der Gemeinderat hingegen grosszügigere Beiträge für die einzelnen Ereignisse sprechen. Dazu kommt, dass der Gemeinderat das Budget für die Vereinsunterstützung insgesamt erhöht von bisher rund Fr. 35'000.00 auf neu Fr. 50'000.00. Diese sind aufgeteilt auf Fr. 15'000.00 für den Bereich Musik und Theater, Fr. 15'000.00 für die Sportförderung, Fr. 6'000.00 für die Kulturförderung und Fr. 14'000.00 für übrige Bereiche.

Ablauf Gesuchsverfahren
Wird ein Beitrag der Gemeinde gewünscht, kann der Verein pro Ereignis oder Projekt einen Antrag an den Gemeinderat stellen. Das Gesuch dazu befindet sich auf der Webseite der Gemeinde. Pro Ereignis bzw. Projekt ist ein separater Antrag zu stellen. So kann individuell darauf eingegangen werden. Ist das Budget aufgebraucht, müssen weitere Anträge für das laufende Jahr abgelehnt werden. Den Vereinen wird deshalb eine frühzeitige Planung und Antragsstellung empfohlen. Der Rat berät über die Gesuche im Sinne der Gleichbehandlung und Fairness.

Weitere Unterstützung
Die Gemeinde unterstützt die Vereine zudem mit verschiedenen weiteren Beiträgen: Die Gebühren für Veranstaltungsbewilligungen werden weiterhin erlassen. Auch der Empfang der Vereine nach der Teilnahme an einem Eidgenössischen Fest, wie beispielsweise dem Eidgenössischen Musikfest im Mai 2026, wird weiterhin durch die Gemeinde finanziert. Die einheimischen Tarife für die Benützung der Schul- und Sportanlagen bleiben ebenfalls bestehen. Für Vereine, die eine eigene Infrastruktur unterhalten und Unterstützung für diese beantragen, sind rechtzeitig budgetierte Sonderregelungen weiterhin möglich.


Flankierende Massnahmen in Bütschwil umsetzen

18. Dezember 2025

Die Regierung hat entschieden, die flankierenden Massnahmen auf der Ottilienstrasse in Bütschwil umzusetzen. Damit erfüllt sie die Auflagen im Zusammenhang mit der Umfahrung Bütschwil und reagiert auf die Ergebnisse der kommunalen Vernehmlassung. Das Projekt wurde anschliessend in enger Zusammenarbeit mit der Gemeinde und den Motionären überarbeitet und verbessert.

Der Kantonsratsbeschluss zum Bau der Umfahrungsstrasse Bütschwil am 28. April 2009 hält fest, dass mit der Eröffnung der neuen Umfahrung Bütschwil auf dem übrigen Strassennetz flankierende Massnahmen umgesetzt werden müssen. Das Tiefbauamt des Kantons St.Gallen hat gemäss Strassenbauprogramm für die Ottilienstrasse in Bütschwil ein entsprechendes Projekt ausgearbeitet. Im November 2023 lehnte die Bevölkerung von Bütschwil-Ganterschwil das Projekt in der kommunalen Vernehmlassung gemäss Artikel 35 des Strassengesetzes ab. Gleichzeitig wurde die Motion 42.23.22 «Langenrainstrasse als Kantonstrasse» eingereicht.

Verbesserungen aufgrund von Abstimmungsanalyse
Die Gemeinde Bütschwil-Ganterschwil führte im Nachgang zur Abstimmung 2023 eine Analyse durch. Diese zeigte, dass neben den Projektkosten insbesondere die Klassierung der Ottilienstrasse als Kantonsstrasse ausschlaggebend für die Ablehnung war. Die Ottilienstrasse in Bütschwil weist Sicherheitsdefizite auf und entspricht nicht den Standards einer Kantonsstrasse. Im Rahmen der flankierenden Massnahmen zur Umfahrung Bütschwil soll die Strasse für alle Verkehrsteilnehmenden sicherer werden. Vorgesehen sind beidseitige Trottoirs, sichere Fussgängerübergänge und übersichtlichere Verkehrsknoten.

Seither wurde das Strassenbauprojekt an mehreren gemeinsamen Sitzungen zwischen dem Bau- und Umweltdepartement, der Gemeinde Bütschwil-Ganterschwil und den Motionären überarbeitet und verbessert. Das Resultat ist das aktuell vorliegende Projekt. Infolgedessen wurde die Motion 42.23.22, die einen Kantonstrassenabtausch forderte, in die Interpellation 51.25.29 «Langenrainstrasse als Kantonsstrasse» umgewandelt.

Als Strasseneigentümerin ist das kantonale Tiefbauamt verpflichtet, die Ottilienstrasse den geltenden Richtlinien anzupassen. Das Projekt ist im Strassenbauprogramm für die Jahre 2024 bis 2028 der ersten Priorität zugewiesen. An den Gesamtkosten zur Sanierung und Umsetzung der flankierenden Massnahmen von rund 3,3 Millionen Franken beteiligt sich die Gemeinde Bütschwil-Ganterschwil mit rund 1,1 Millionen Franken. Die Regierung will das Projekt nun zügig umsetzen. Da die Gemeinde in diesen Verbesserungsprozess eingebunden war, wird auf eine erneute Vernehmlassung verzichtet.

Die betroffenen Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer wurden bereits an einer separaten Veranstaltung durch die Gemeinde und den Kanton über das Projekt informiert. Es ist vorgesehen, das Projekt im Frühling 2026 öffentlich aufzulegen.

Abtausch frühstens 2030
Aus der Antwort der Regierung auf die Interpellation 51.25.29 «Langenrainstrasse als Kantonsstrasse» geht hervor, dass die Gemeinden Bütschwil-Ganterschwil und Mosnang einen Abtausch der Langenrainstrasse im Rahmen der nächsten Gesamtüberprüfung des Kantonsstrassennetzes beantragen können. Dies wäre voraussichtlich 2030 möglich.


Schulergänzende Betreuung wächst – neue Räumlichkeiten und Reglement

9. Oktober 2025

Die schulergänzende Betreuung der Primarschule Bütschwil-Ganterschwil während der Schulzeit und den Schulferien wächst seit der Eröffnung im Sommer 2024 stetig. Um den steigenden Bedarf abzudecken, hat die Gemeinde wichtige Schritte unternommen: Sie schloss einen befristeten Mietvertrag für zusätzliche Räumlichkeiten in Ganterschwil ab und überarbeitete das geltende Konzept und die Tarife. Nun beginnt das fakultative Referendum für das neue Reglement und den Tarif.

Stetiges Wachstum
Immer mehr Familien nutzen das freiwillige Angebot der schulergänzenden Betreuung. Auf Beginn des neuen Schuljahres ist die Zahl der betreuten Kinder erneut gestiegen. Als Reaktion auf das Wachstum hat der Schulrat die Schulergänzende Betreuung am Standort Ganterschwil ausgebaut. Seit Beginn dieses Schuljahres können die Ganterschwiler Schülerinnen und Schüler von tollen Rahmenbedingungen in den Räumlichkeiten der Berlinger & Co. AG an der Mitteldorfstrasse 2 profitieren. Andrea Berlinger zeigte sich ab der ersten Anfrage begeistert von der Idee, in den Räumlichkeiten die Schulergänzende Betreuung anzubieten. Die Gemeinde konnte einen befristeten Mietvertrag abschliessen und darf die gesamte Infrastruktur mitbenutzen. Der Schulrat und Gemeinderat danken der Berlinger & Co. AG für die gute Zusammenarbeit.

Beliebte (regionale) Ferienbetreuung
Das Angebot der Schulergänzenden Betreuung findet – wie vom Kanton St. Gallen vorgegeben – auch während ausgewählten Schulferienwochen statt. Sowohl in den vergangenen Sommerferien als auch in den kommenden Herbstferien, besuchen zahlreiche Kinder aus den Gemeinden Bütschwil-Ganterschwil, Lütisburg und Mosnang die Ferienbetreuung am Standort Bütschwil.

Sanije Jonuzi, Leiterin der Schulergänzenden Betreuung, blickt zufrieden auf die vergangene Sommerferienbetreuung zurück, welche in den ersten zwei sowie in der letzten Sommerferienwoche stattgefunden hat. Unter dem Motto «Sommer-Kunst» durften die Kinder ihrer Kreativität freien Lauf lassen und sich an vielfältigen Aktivitäten beteiligen. «Ein besonderes Highlight war die Gestaltung des Aussenbereichs. Mit viel Farbe und Ehrgeiz verwandelten die Kinder diesen in ein kunterbuntes Kunstwerk.» Dank der guten Zusammenarbeit mit dem Kulturverein Ganterschwil wurde während drei Tagen auf der Kinderbaustelle gewerkt und ein kleines Häuschen erstellt. Ein Gemeinschaftsprojekt, das die Kinder stolz präsentiert haben. Auch in den Herbstferien dürfen bis zu 15 Kinder gleichzeitig betreut werden. Das Thema für die Herbstferien ist bestimmt, bleibt aber noch ein Geheimnis des Teams.

Reglement und Tarif
Parallel dazu hat der Schulrat die bestehenden Konzepte und Tarife überprüft. Ziel war es, die Erkenntnisse aus dem ersten Betriebsjahr der Schulergänzenden Betreuung der Praxis anzupassen und wo notwendig, zu präzisieren sowie reglementarisch festzuhalten. Um die Kostendeckung der Schulergänzenden Betreuung zu verbessern, haben die beiden Räte eine leichte Tariferhöhung beschlossen. Der Gemeinderat hat das entsprechende Reglement mit dem dazugehörigen Tarif erlassen. Das beschlossene Reglement für die Schulergänzende Betreuung untersteht dem fakultativen Referendum. Ab Montag, 20. Oktober 2025 läuft die Referendumsfrist.


Verzicht auf Rezertifizierung des Energiestadt-Labels

28. August 2025

Bereits seit längerer Zeit stellt der Gemeinderat das Kosten-Nutzen-Verhältnis des Energiestadt-Labels in Frage. Bevor per November 2026 eine weitere Rezertifizierung ansteht, wurde die Erneuerung eingehend und grundlegend thematisiert. Die Energiekommission sowie abschliessend der Gemeinderat kamen einstimmig zum Entschluss, dass künftig auf das Energiestadt-Label verzichtet wird.

Das Energiestadt-Label verdeutlicht grundsätzlich die ökologische Grundhaltung, welche ein Gemeinderat vertritt. Es bescheinigt das Bewusstsein des Rates und effektive Massnahmen, welche die Gemeinde umsetzt. Damit verbunden werden Kriterien regelmässig geprüft, welche einzuhalten sind.

Die erstmalige Zertifizierung war zum damaligen Zeitpunkt durchaus sinnvoll und berechtigt. Denn es kamen viele neue Themen auf, die grosse Herausforderungen mit sich brachten und zu denen Erfahrungswerte auf kommunaler Ebene tendenziell fehlten. Es war sehr wertvoll, auf den Trägerverein Energiestadt stützen zu können. Es darf jedoch festgestellt werden, dass die Politische Gemeinde Bütschwil-Ganterschwil mit dem Energietal Toggenburg sehr gut beraten ist und inzwischen bei Bedarf auf ein grosses Netzwerk zurückgreifen kann.

Am 15. November 2022 wurde letztmals ein Zertifikat für vier Jahre ausgestellt. Es behält seine Gültigkeit somit noch bis November 2026. Das Zertifikat wird nicht automatisch verlängert, weshalb Kosten für eine Rezertifizierung im Budget 2026 berücksichtigt werden müssten. Die Rede ist von rund Fr. 16‘500.00 für die Erneuerung des Labels (einmal fällig für vier Jahre) sowie von zusätzlich jährlich wiederkehrenden Kosten von Fr. 4‘500.00. An den Rezertifizierungskosten beteiligte sich der Bund früher mit Fr. 4‘000.00, was aktuell nicht mehr der Fall ist.

Die Energiekommission sowie abschliessend der Gemeinderat haben gestützt auf das Kosten-Nutzen-Verhältnis einstimmig entschieden, dass künftig auf das Energiestadt-Label und die Mitgliedschaft beim Trägerverein verzichtet wird. Der Jahresbeitrag an den Trägerverein wird somit im Jahr 2026 letztmals fällig.

Die Zusammenarbeit mit dem Energietal Toggenburg bleibt jedoch ganz bewusst bestehen. Denn am Energiekonzept wird trotz Verzicht auf das Label festgehalten. Der Gemeinderat und die Energiekommission werden die Energieziele auch darüber hinaus konsequent weiterverfolgen und dieser Thematik die nötige Aufmerksamkeit schenken.


Hallenbad Bütschwil

10. Juli 2025

Das Hallenbad Bütschwil aktualisiert bisheriges Sanierungs- und Erweiterungsprojekt und prüft auch eine Totalsanierung.

Das 1978 eröffnete Hallenbad Bütschwil muss dringend erneuert werden, um einen sicheren und umweltgerechten Weiterbetrieb zu gewährleisten. Ursprünglich wollte der Zweckverband diese Chance nutzen, um mit einem umfassenden Sanierungs- und Erweiterungsprojekt die Wasserfläche der gestiegenen Nachfrage anzupassen. Um eine aktuelle und ausgewogene Diskussions- und Entscheidungsgrundlage sicherzustellen, hat der Verwaltungsrat an einer ausserordentlichen Delegiertenversammlung einen Projektierungskredit von
Fr. 125'000 beantragt. Damit soll das bestehende Sanierungs- und Erweiterungsprojekt aus dem Jahr 2017 aktualisiert und zusätzlich eine Variante einer Totalsanierung ohne Erweiterung der Wasserfläche ausgearbeitet werden.

Auch aufgrund der langwierigen politischen Diskussionen rund um den neuen Kostenteiler für die vier Verbandsgemeinden und die möglichen Baukostenbeiträge von Nachbargemeinden hat sich der Verwaltungsrat des Zweckverbandes Hallenbad entgegen seiner ursprünglichen Planung entschieden, auch ein reines Totalsanierungsprojekt ohne Erweiterung der Wasserfläche ausarbeiten zu lassen. Dieses Projekt wird neben der Totalsanierung der Technik auch weitere Bereiche wie die Erneuerung der Garderoben, des Saunabereichs sowie des Gastro- und Eingangsbereichs beinhalten. Um eine möglichst realistische Vergleichsmöglichkeit zu erhalten, wird auch das bereits vorliegende Sanierungs- und Erweiterungsprojekt nochmals aktualisiert, da einige Aspekte und gesetzliche Vorgaben bei der ursprünglichen Planung vor acht Jahren noch kein Thema waren.

Etappierung dringender Erneuerungsprojekte
Die bestehende Wasseraufbereitung im Hallenbad Bütschwil erfüllt die umweltschutztechnischen Vorgaben des Amts für Umwelt schon länger nicht mehr. Im Zuge der Sommerrevision 2025 wird sie nun durch eine neue Elektrolyse-Aufbereitungsanlage ersetzt. Dieses Projekt wird räumlich dort umgesetzt, an dem die Anlage bei beiden Projektvarianten ohnehin installiert werden würde. Dank der innovativen Aufbereitungsanlage wird Chlor neu direkt vor Ort aus REO-Salz hergestellt, wodurch die Lagerung von Gefahrgut deutlich reduziert und der Einsatz von Rohstoffen aus der Schweiz ermöglicht wird. Das zweite separate Projekt umfasst die Erneuerung der beliebten, aber bereits über 30 Jahre alten Wasserrutschbahn. Diese wird ins Budget 2026 aufgenommen und soll während der Sommerrevision 2026 realisiert werden.

Auf dem Weg zum «Familienbad Toggenburg»
Das neue Totalsanierungsprojekt sowie das aktualisierte Sanierungs- und Erweiterungsprojekt sollen Ende 2025 vorliegen. Anschliessend erfolgt der Variantenentscheid durch den Verwaltungsrat und die Verabschiedung der finalen Version der neuen Zweckverbandsvereinbarung mit angepassten Kostenteilern. Dies ist nun möglich, da sich die Präsidenten der vier Verbandsgemeinden in der Zwischenzeit grundsätzlich über die Berechnungsgrundlage für den neuen Kostenteiler einigen konnten. Auch wenn die vier Gemeinderäte der Einigung, respektive dem definitiven Vertrag noch zustimmen müssen, so ist dies doch schon ein starkes und zuversichtlich stimmendes Zeichen. Im Herbst sollen die letzten Detailbestimmungen final bereinigt werden. Schliesslich bildet die neue Zweckverbandsvereinbarung die Grundlage für die voraussichtlich Mitte 2026 stattfindenden Abstimmungen. Der Verwaltungsrat des Zweckverbandes ist überzeugt, mit dieser Massnahme eine aktualisierte Entscheidungsgrundlage zu erhalten, um den Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern der Verbandsgemeinden ein ausgewogenes Projekt vorlegen zu können.


TSP Teilaufhebung Schulhausweg Nr. 679; Öffentliche Planauflage

10. Juli 2025

Teilstrassenplan Schulhausweg Bütschwil
Der Gemeinderat hat gestützt auf Art. 39 ff. des kantonalen Strassengesetzes (sGS 732.1; abgekürzt StrG) den Teilstrassenplan Teilaufhebung Schulhausweg, Gemeindeweg 2. Klasse, Nr. 679, erlassen und genehmigt.

Bekanntmachung von Baugesuchen (Art. 139 PBG)
Bauherrschaft: Politische Gemeinde Bütschwil-Ganterschwil, Innerfeld 21, 9606 Bütschwil
Bauvorhaben: Schulraumerweiterung Primarschule Bütschwil
Lage: Grundstück Nr. 163B, Mittendorfstrasse 15, Bütschwil

Der Teilstrassenplan Teilaufhebung Schulhausweg Bütschwil und das Baugesuch für die Schulraumerweiterung Primarschule Bütschwil auf der Parzelle Nr. 163B liegen nach Art. 39 ff. StrG und Art. 139 ff. PBG während 30 Tagen, d.h. ab Montag, 4. August 2025 bis Dienstag, 2. September 2025, im Gemeindehaus Bütschwil-Ganterschwil, Innerfeld 21, 9606 Bütschwil, öffentlich zur Einsichtnahme auf.


Teilstrassenplan Teilaufhebung Schulhausweg Nr. 679; Mitwirkung

12. Juni 2025

Der Schulhausweg (Gemeindeweg 2. Klasse, Nr. 679) liegt im Bauperimeter der Schulraumerweiterung per 2027. Aufgrund des Neubauprojektes muss der Weg zum Teil aufgehoben werden.

Gestützt auf Art. 33bis Abs. 2 Strassengesetz (StrG) sorgt die für den Planerlass zuständige Behörde für eine geeignete Mitwirkung der Bevölkerung, um Vorschläge und Anregungen, sofern möglich, in die Planung einfliessen zu lassen. Die öffentliche Auflage folgt in einem nächsten Schritt koordiniert mit dem Bauprojekt.

Der Gemeinderat hat den Teilstrassenplan zur Mitwirkung verabschiedet. Sämtliche Unterlagen liegen ab Donnerstag, 12. Juni 2025, bis Mittwoch, 25. Juni 2025, im Gemeindehaus, Innerfeld 21, 9606 Bütschwil, zur Mitwirkung auf und kann unten eingesehen werden. Stellungnahmen dürfen innerhalb der Frist schriftlich zuhanden der Ratskanzlei Bütschwil-Ganterschwil, Innerfeld 21, 9606 Bütschwil, eingereicht werden.


Schulraumerweiterung Primarschule Bütschwil (Neubau 2027); Bestellung Baukommission und Arbeitsvergaben

3. April 2025

Der Gemeinderat hat folgende Personen für die Baukommission Schulraumerweiterung Primarschule Bütschwil (Neubau 2027) eingesetzt:

Petra D'Intino, Schulratspräsidentin, Präsidentin
Roger Arpagaus, Schulrat, Mitglied
Andreas Senti, Gemeinderat, Mitglied
Roman Brändle, Leiter Liegenschaften, Mitglied
Franziska Burtscher, Schulleiterin, Mitglied
Sonja Kaiser, Vertretung Lehrpersonen, Mitglied (beratend)
Michael Steiger, Forma Team AG, Mitglied (beratend)
Tamara Oberhänsli, Ratsschreiberin-Stv., Aktuarin (beratend)

Der Gemeinderat erteilte den Zuschlag für die für Architektur- und Bauleitungsleistungen (BKP 291) im Einladungsverfahren dem Angebot der Forma Team AG, Bütschwil. Die Vergabe ist in Rechtskraft erwachsen.

Des Weiteren hat der Gemeinderat folgende Fachplanerleistungsaufträge im freihändigen Verfahren vergeben:

    Des Weiteren hat der Gemeinderat folgende Fachplanerleistungsaufträge im freihändigen Verfahren vergeben:

    Bauingenieurleistungen (BKP 292.1) an die AK Ingenieurbüro AG, Bütschwil Elektroplanerleistungen (BKP 293) an die Jenni Brühwiler AG, Gossau

    Der Gemeinderat und die Baukommission Schulraumerweiterung Primarschule Bütschwil (Neubau 2027) sehen mit Interesse der gemeinsamen Zusammenarbeit entgegen und danken allen Anbietern für die Teilnahme an den Verfahren.

    • HLKPlaner-Leistungen (BKP 294) an die Züllig + Rusch GmbH, Mosnang
    • Sanitärplaner inkl. Fachkoordinationsleistungen (BKP 295) an die Züllig + Rusch GmbH, Mosnang
    • Bauphysikerleistungen (BKP 296.3) an die Baumann Akustik und Bauphysik AG, Uzwil
    • BrandschutzplanerLeistungen (BKP 296.8) an die IBG Engineering AG, St. Gallen

    Ergebnis Urnenabstimmung zur Schulraumerweiterung

    20. Februar 2025

    Am 9. Februar 2025 fand die Urnenabstimmung zum Baukredit für die Schulraumerweiterung in Bütschwil statt. Das Ergebnis sieht wie folgt aus:

    Stimmberechtigte: 3'493
    eingegangene: 1'293
    leer: 12
    ungültig: 5
    gültig: 1'276
    Stimmbeteiligung: 37.02%
    Ja: 910
    Nein: 366

    Der Kredit wurde deutlich angenommen. Der Gemeinderat dankt Ihnen, geschätzte Stimmbürgerinnen und Stimmbürger, für Ihr entgegengebrachtes Vertrauen und freut sich auf die Umsetzung des Projekts.


    Der neu zusammengesetzte Gemeinderat hat an seiner Klausurtagung vom 13. Mai 2025 die Legislaturziele erarbeitet und sich mit der strategischen Ausrichtung für die nächsten vier Jahre beschäftigt. An den darauffolgenden Gemeinderatssitzungen wurden die Ziele und die daraus abgeleiteten Massnahmen finalisiert. Am 1. Juli 2025 wurden die Legislaturziele durch den Gemeinderat verabschiedet.

    Mit den Legislaturzielen legt der Rat die politischen Schwerpunkte für die laufende Amtsdauer fest, damit die verfügbaren Ressourcen zielgerichtet und koordiniert eingesetzt werden können. Der Gemeinderat hat sich die folgenden Ziele gesetzt:

    1 Bürger und allgemeine Verwaltung:

    • Die Zusammenführung der Gemeindeverwaltung und der Schulverwaltung (örtlich, technisch und organisatorisch) realisieren.
    • Die digitale Transformation und systematische Prozessoptimierung der Verwaltung schrittweise umsetzen, um Effizienz, Zugänglichkeit sowie Servicequalität für interne und externe Anspruchs-gruppen spürbar zu verbessern.
    • Eine Personalpolitik weiterentwickeln, welche die Arbeitgeberattraktivität, moderne Arbeitsbedingungen und gezielte Aus- und Weiterbildungen fördert.

    2 Öffentliche Ordnung und Sicherheit:

    • Den gesellschaftlichen Zusammenhalt aktiv fördern, insbesondere durch präventive Massnahmen gegen soziale Entmischung, Polarisierung und Vandalismus.

    3 Bildung und Betreuung:

    • Eine vollständige Einheitsgemeinde mit der Oberstufe rechtlich, organisatorisch und finanziell prüfen.
    • Eine bedarfsgerechte und zukunftsorientierte Schulinfrastruktur bereitstellen.
    • Die frühe Förderung der Kinder fördern, schul- und familienergänzende Angebote anbieten und für eine zweckmässige Präventionsarbeit sorgen.

    4 Finanzen:

    • Eine umfassende Liegenschaftsstrategie für sämtliche Gemeindeliegenschaften inkl. gemeindeeigener Baulandreserven erarbeiten und mit dem Finanzplan abstimmen.
    • Die Finanzstrategie nachhaltig ausrichten, sodass der Steuerfuss langfristig mit möglichst gering-fügigen Schwankungen festgelegt werden kann.
    • Die Praxis im Zusammenhang mit den Gemeindebeiträgen an den Unterhalt von Gemeindestrassen 3. Klasse überprüfen und bei Bedarf anpassen.

    5 Kultur, Sport und Freizeit:

    • Aktives Einsetzen für den Weiterbetrieb und die Erweiterung des Hallenbads Bütschwil.
    • Für gute Rahmenbedingungen für die örtlichen Vereine sorgen und die finanzielle Unterstützung neu definieren.

    6 Gesundheit und Soziales:

    • Massnahmen aus dem Alterskonzept bei Bedarf und nach Prioritäten umsetzen.
    • Die präventiven Schul- sowie Jugendangebote analysieren.
    • Gemeinsam mit Fachstellen Massnahmen zur Reduktion der Sozialhilfequote erarbeiten.

    7 Verkehr und Volkswirtschaft:

    • Aktives Vorantreiben der Projekte zu den flankierenden Massnahmen.
    • Tempo-30-Zonen prüfen und bei Bedarf einführen.

    8 Umweltschutz und Raumordnung:

    • Den kommunalen Richtplan überarbeiten und auf aktuelle Entwicklungsziele abstimmen, sobald der überarbeitete Rahmennutzungsplan rechtskräftig ist.
    • Aktives Einsetzen für gezielte Einzonungen und eine umsichtige Raumplanung, um die Wohn- und Gewerbeentwicklung vorausschauend zu steuern.
    • Die Koordination mit dem Kanton in raumplanerischen Fragen stärken, insbesondere im Hinblick auf die Gemeindeautonomie und die Durchsetzung kommunaler Interessen.
    • Die Notwendigkeit des Energiestadtlabels überprüfen.

    9 Kommunikation:

    • Ein Kommunikationskonzept zur Stärkung der internen und externen Kommunikation erarbeiten und umsetzen.
    • Die Zusammenarbeit mit politischen Parteien und weiteren Interessensgruppen aktiv pflegen, um einen öffentlichen Schlagabtausch durch die Transparenz und die Dialogkultur zu minimieren.

    Der Gemeinderat ist überzeugt davon, dass mit diesen Zielen den aktuellen Herausforderungen bestmöglich entgegengewirkt werden kann. Zusammen mit dem motivierten und pflichtbewussten Gemeindepersonal setzt er alles daran, diese Ziele zu erreichen.