Flankierende Massnahmen
Flankierende Massnahmen in Bütschwil umsetzen
18. Dezember 2025
Die Regierung hat entschieden, die flankierenden Massnahmen auf der Ottilienstrasse in Bütschwil umzusetzen. Damit erfüllt sie die Auflagen im Zusammenhang mit der Umfahrung Bütschwil und reagiert auf die Ergebnisse der kommunalen Vernehmlassung. Das Projekt wurde anschliessend in enger Zusammenarbeit mit der Gemeinde und den Motionären überarbeitet und verbessert.
Der Kantonsratsbeschluss zum Bau der Umfahrungsstrasse Bütschwil am 28. April 2009 hält fest, dass mit der Eröffnung der neuen Umfahrung Bütschwil auf dem übrigen Strassennetz flankierende Massnahmen umgesetzt werden müssen. Das Tiefbauamt des Kantons St.Gallen hat gemäss Strassenbauprogramm für die Ottilienstrasse in Bütschwil ein entsprechendes Projekt ausgearbeitet. Im November 2023 lehnte die Bevölkerung von Bütschwil-Ganterschwil das Projekt in der kommunalen Vernehmlassung gemäss Artikel 35 des Strassengesetzes ab. Gleichzeitig wurde die Motion 42.23.22 «Langenrainstrasse als Kantonstrasse» eingereicht.
Verbesserungen aufgrund von Abstimmungsanalyse
Die Gemeinde Bütschwil-Ganterschwil führte im Nachgang zur Abstimmung 2023 eine Analyse durch. Diese zeigte, dass neben den Projektkosten insbesondere die Klassierung der Ottilienstrasse als Kantonsstrasse ausschlaggebend für die Ablehnung war. Die Ottilienstrasse in Bütschwil weist Sicherheitsdefizite auf und entspricht nicht den Standards einer Kantonsstrasse. Im Rahmen der flankierenden Massnahmen zur Umfahrung Bütschwil soll die Strasse für alle Verkehrsteilnehmenden sicherer werden. Vorgesehen sind beidseitige Trottoirs, sichere Fussgängerübergänge und übersichtlichere Verkehrsknoten.
Seither wurde das Strassenbauprojekt an mehreren gemeinsamen Sitzungen zwischen dem Bau- und Umweltdepartement, der Gemeinde Bütschwil-Ganterschwil und den Motionären überarbeitet und verbessert. Das Resultat ist das aktuell vorliegende Projekt. Infolgedessen wurde die Motion 42.23.22, die einen Kantonstrassenabtausch forderte, in die Interpellation 51.25.29 «Langenrainstrasse als Kantonsstrasse» umgewandelt.
Als Strasseneigentümerin ist das kantonale Tiefbauamt verpflichtet, die Ottilienstrasse den geltenden Richtlinien anzupassen. Das Projekt ist im Strassenbauprogramm für die Jahre 2024 bis 2028 der ersten Priorität zugewiesen. An den Gesamtkosten zur Sanierung und Umsetzung der flankierenden Massnahmen von rund 3,3 Millionen Franken beteiligt sich die Gemeinde Bütschwil-Ganterschwil mit rund 1,1 Millionen Franken. Die Regierung will das Projekt nun zügig umsetzen. Da die Gemeinde in diesen Verbesserungsprozess eingebunden war, wird auf eine erneute Vernehmlassung verzichtet.
Die betroffenen Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer wurden bereits an einer separaten Veranstaltung durch die Gemeinde und den Kanton über das Projekt informiert. Es ist vorgesehen, das Projekt im Frühling 2026 öffentlich aufzulegen.
Abtausch frühstens 2030
Aus der Antwort der Regierung auf die Interpellation 51.25.29 «Langenrainstrasse als Kantonsstrasse» geht hervor, dass die Gemeinden Bütschwil-Ganterschwil und Mosnang einen Abtausch der Langenrainstrasse im Rahmen der nächsten Gesamtüberprüfung des Kantonsstrassennetzes beantragen können. Dies wäre voraussichtlich 2030 möglich.
Gemeinsame Weiterentwicklung der flankierenden Massnahmen an der Ottilienstrasse
20. Februar 2025
Seit letztem Frühsommer beschäftigt sich der Gemeinderat Bütschwil-Ganterschwil erneut mit der Weiterentwicklung der flankierenden Massnahmen an der Ottilienstrasse. Darunter sind bauliche Massnahmen auf und entlang der Strasse zu verstehen. Die Bürgerinnen und Bürger hatten das bestehende Projekt im November 2023 deutlich abgelehnt. Der Kanton St.Gallen hält als Strasseneigentümer an flankierenden Massnahmen auf und entlang der Ottilienstrasse fest – dies gestützt auf einen Kantonsratsbeschluss. Der Gemeinderat ist vor diesem Hintergrund im vergangenen Jahr auf die Vertreter des Referendumskomitees (Bürgerkomitee KEFLAM) zugegangen. Zudem bezog der Gemeinderat auch die Motionäre der im Kantonsrat eingereichten Motion «Langenrainstrasse als Kantonsstrasse» (die Kantonsräte Mirco Gerig, Ruben Schuler und Christian Vogel) mit ein.
In der Zwischenzeit haben mehrere gemeinsame Besprechungen stattgefunden, unter anderem auch zwei Sitzungen mit Regierungsrätin Susanne Hartmann und weiteren Vertretern des kantonalen Baudepartements. Diese gemeinsamen Sitzungen verliefen durchwegs konstruktiv. Der Gemeinderat, die Vertreter des Referendumskomitees und die Motionäre sind sich einig, dass man künftig zusammenarbeiten und gemeinsam eine Lösung erarbeiten will. Ziel ist es, die flankierenden Massnahmen gemeinsam mit dem Kanton so weiterzuentwickeln, dass den Anliegen aus der Referendumsabstimmung bestmöglich entsprochen und das Projekt in absehbarer Zeit umgesetzt werden kann.
Mehrere Verbesserungsvorschläge wurden deshalb gemeinsam erarbeitet und mit dem Baudepartement ausgiebig besprochen. Die Vorschläge werden aktuell durch den Kanton geprüft. Darüber hinaus laufen Gespräche über einen langfristen Kantonsstrassen-Abtausch mit der Langenrainstrasse. Alle Involvierten sind zuversichtlich, dass mit diesen Verbesserungsvorschlägen das Projekt in die richtige Richtung geht. Sobald die oben erwähnte Prüfung erfolgt ist, wird über das weitere Vorgehen informiert.
Für Rückfragen stehen Ihnen gerne zur Verfügung:
- Hans Städler, Gemeindepräsident Bütschwil-Ganterschwil, hans.staedler@buetschwil-ganterschwil.ch, Tel.-Nr. 071 982 82 20
- Fritz Rutz, Präsident KEFLAM, fritz.rutz@hotmail.com, Tel.-Nr. 079 407 66 62
- Ruben Schuler, Kantonsrat, Motionär, mail@rubenschuler.ch, Tel.-Nr. 079 536 75 71
- Christian Vogel, Kantonsrat, Motionär, chr.vogel@hotmail.com, Tel.-Nr. 078 894 25 91
Flankierende Massnahmen; Ergebnisse der Abstimmungsanalysen
4. April 2024
Am 19. November 2023 hat die Stimmbürgerschaft von Bütschwil-Ganterschwil die Anträge des Gemeinderates zum Kantonstrassenprojekt Ottilienstrasse sowie zum Gemeindestrassenprojekt Landstrasse an der Urne deutlich abgelehnt. Der Gemeinderat anerkennt das entsprechende Resultat und nimmt dieses ernst. Eine umfassende Sanierung der Strassen sowie der in die Jahre gekommenen Werkleitungen ist jedoch mittelfristig unumgänglich.
Damit für das weitere Vorgehen die richtigen Schlüsse gezogen werden können, hat der Rat beschlossen, das Abstimmungsergebnis mittels Bevölkerungsumfrage zu analysieren. Die Frist zur Teilnahme ist inzwischen abgelaufen. An der Umfrage zum Gemeindestrassenprojekt haben 278 Personen teilgenommen. Zum Kantonsstrassenprojekt sind 203 Stellungnahmen eingegangen.
Landstrasse, Gemeindestrassenprojekt
Zusammengefasst zeigt die Umfrage, dass die Mehrheit der Befragten das Strassenprojekt der Gemeinde grundsätzlich unterstützt und der Aussage zustimmt, dass die Landstrasse sanierungsbedürftig ist. Die Grossmehrheit der Teilnehmenden befürwortet die Anpassung der Einlenker in die Soorstrasse sowie in die Alte Strasse. Knapp 3/4 der Befragten vermissen am vorgelegten Projekt nichts. Viele Personen halten jedoch fest, dass das Kostendach unter Berücksichtigung der für die Bürgerschaft bekannten Angaben zu hoch bzw. nicht nachvollziehbar ist.
Ottilienstrasse, Kantonsstrassenprojekt
Weiter bestätigt das Ergebnis, dass die Motion betreffend die Strassenumklassierung (Verlauf der Kantonsstrasse) einen wesentlichen Einfluss darauf hatte, dass das Kantonsstrassenprojekt abgelehnt wurde. Knapp 9/10 der Teilnehmenden bestätigen, dass die Ottilienstrasse sanierungsbedürftig ist. Derselbe hohe Anteil vertritt die Meinung, dass die Klassierung der Strasse bei der Routenwahl keine Rolle spielt. Obwohl sich die Grossmehrheit der Befragten bewusst ist, dass der Verlauf der Kantonsstrasse nicht Gegenstand der Abstimmung war, gibt sie an, dass sie auch deswegen «Nein» gestimmt hat.
Aufgrund dieser Schlussfolgerung erscheint es richtig und wichtig, dass die Gemeinde das Projekt entlang der Landstrasse weiter vorantreibt, auch wenn der Entscheid des Kantons zur Motion noch nicht vorliegt. Bei der weiteren Überarbeitung wird das bereits heute sehr schlank gehaltene Projekt auf zusätzliche Einsparungsmöglichkeiten überprüft. Im Anschluss erfolgt eine detaillierte Erläuterung zuhanden der Bevölkerung.
Weiter hat der Gemeinderat gegenüber dem Tiefbauamt des Kantons St. Gallen schriftlich formuliert, dass auch vom Kanton eine Stellungnahme zum Ergebnis der Umfrage erwartet wird und davon ausgegangen wird, dass die eingegangene Motion an der nächsten Session behandelt wird.
Flankierende Massnahmen Bütschwil: Abstimmungsergebnis Ottilienstrasse wird analysiert
8. Februar 2024
Am 19. November 2023 hat die Stimmbürgerschaft von Bütschwil-Ganterschwil die Anträge des Gemeinderats zum Kantonsstrassenprojekt Ottilienstrasse sowie zum Gemeindestrassenprojekt Landstrasse an der Urne deutlich abgelehnt. Das Abstimmungsergebnis wird nun mit einer Bevölkerungsumfrage analysiert.
Abstimmungsanalyse
In der Ausgabe des Mitteilungsblattes vom 8. Februar 2024 liegt ein Fragebogen über das Kantonsprojekt der flankierenden Massnahmen auf der Ottilienstrasse, Bütschwil, bei. Wir sind Ihnen dankbar, wenn Sie die Fragen beantworten. Vielen Dank für Ihre Rückmeldung bis 15. März 2024.
Flankierende Massnahmen Bütschwil: Abstimmungsergebnis wird analysiert
25. Januar 2024
Am 19. November 2023 hat die Stimmbürgerschaft von Bütschwil-Ganterschwil die Anträge des Gemeinderats zum Kantonsstrassenprojekt Ottilienstrasse sowie zum Gemeindestrassenprojekt Landstrasse an der Urne deutlich abgelehnt. Das Abstimmungsergebnis wird nun mit einer Bevölkerungsumfrage analysiert.
Über die Gründe, die zur Ablehnung der beiden Strassenbauprojekte führten, kann zurzeit nur spekuliert werden. Um für das weitere Vorgehen die richtigen Schlüsse zu ziehen, hat der Gemeinderat deshalb beschlossen, das Abstimmungsergebnis einer vertieften Analyse zu unterziehen. Die Ergebnisse werden im 2. Quartal 2024 erwartet.
Für die weitere Planung muss zudem Klarheit über die zukünftige Klassierung der Ottilien- und der Langenrainstrasse geschaffen werden. Die Interessengruppe KEFLAM möchte, dass anstelle der Ottilienstrasse die Langenrainstrasse ins Kantonsstrassennetz aufgenommen wird. Ende November wurde im Kantonsrat mittels Motion ein entsprechender Vorstoss eingereicht. Die wegweisende Antwort der Regierung ist noch ausstehend.
Nichts machen ist keine Option
Der Gemeinderat anerkennt das Abstimmungsergebnis vom 19. November 2023 und nimmt dieses ernst. Gleichzeitig betrachtet er den baulichen Zustand der Ottilien- und der Landstrasse mit gewisser Sorge. Eine umfassende Sanierung der Strassen sowie der in die Jahre gekommenen Werkleitungen ist unumgänglich. Dabei gilt es, den heutigen Nutzungsbedürfnissen Rechnung zu tragen.
Bis für die Land- und die Ottilienstrasse mehrheitsfähige Lösungen vorliegen, wird sich der Gemeinderat beim kantonalen Tiefbauamt für eine zeitnahe Umsetzung des Kantonsstrassenprojekts Wilerstrasse einsetzen. Dieses Projekt war im Vernehmlassungsverfahren unumstritten; entsprechend war gegen den Gemeinderatsbeschluss das Referendum nicht ergriffen worden.
Abstimmungsanalyse
In der Ausgabe des Mitteilungsblattes vom 25. Januar 2024 liegt ein Fragebogen über das Gemeindeprojekt der flankierenden Massnahmen auf der Landstrasse, Abschnitt Ottilienstrasse bis Thurbrücke, Dietfurt, bei. Wir sind Ihnen dankbar, wenn Sie die Fragen beantworten. Vielen Dank für Ihre Rückmeldung bis 29. Februar 2024.
Die Analyse über das Kantonsstrassenprojekt Ottilienstrasse folgt in der nächsten Ausgabe.
Flankierende Massnahmen abgelehnt
7. Dezember 2023
Am Sonntag, 19. November 2023, stimmten die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger über zwei Vorlagen zu den flankierenden Massnahmen ab: Einerseits über das Kantonsstrassenprojekt Ottilienstrasse sowie über das Gemeindestrassenprojekt Landstrasse. Die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger haben die beiden Vorlagen abgelehnt. Der Gemeinderat hat dieses Ergebnis zur Kenntnis genommen und wird zusammen mit der Verkehrskommission in den nächsten Wochen das weitere Vorgehen besprechen.
Flankierende Massnahmen zur Umfahrung Bütschwil
9. November 2023
Am Sonntag, 19. November 2023, stimmen die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger von Bütschwil-Ganterschwil über das Kantonsstrassenprojekt Ottilienstrasse sowie über das Gemeindestrassenprojekt Landstrasse ab. Die beiden Projekte umfassen flankierende Massnahmen zur Umfahrung Bütschwil, die im Herbst 2020 eröffnet wurde. Zudem werden innerorts Sanierungsarbeiten ausgeführt und Werkleitungen erneuert.
Mehr Sicherheit, mehr Lebensqualität
Die flankierenden Massnahmen helfen mit, den motorisierten Verkehr möglichst siedlungsverträglich auf die Umfahrung zu lenken. Ebenso werden Fussgängerinnen und Fussgänger sowie Velofahrerinnen und Velofahrer innerorts besser geschützt. Auch die Schulwege werden sicherer. Gesamthaft verhelfen die Projekte den Einwohnerinnen und Einwohnern zu einer höheren Aufenthalts- und Lebensqualität.
Entwicklungspotenzial für Kirchplatz und Umgebung
Die Kirchgasse und die Mosnangerstrasse im Abschnitt Kirchgasse–Ottilienstrasse wurden mit der Eröffnung der Umfahrungsstrasse 2020 aus dem Kantonsstrassennetz entlassen. Gleichzeitig wurde die Ottilienstrasse von einer Gemeinde- zu einer Kantonsstrasse umklassiert. In ihrem heutigen Zustand kann sie diese Aufgabe aber nicht erfüllen. Sie muss den Standards einer Kantonsstrasse entsprechend gestaltet und für alle Verkehrsteilnehmenden sicherer gemacht werden. Als zusätzlicher Mehrwert ergibt sich durch die Umklassierung die Möglichkeit, den Kirchplatz und dessen Umgebung zu einem späteren Zeitpunkt neu und attraktiver zu gestalten.
Mehr Schutz an der Ottilienstrasse dank beidseitigem Trottoir
Unter anderem sieht das Kantonsstrassenprojekt Ottilienstrasse auf der Nordseite der Fahrbahn ein durchgehendes Trottoir vor. Zudem sind an den Strassen, die an die Ottilienstrasse anschliessen, zwei Meter breite und vier Zentimeter hohe Trottoirüberfahrten vorgesehen. Unabhängig von der Umklassierung sind ausserdem umfangreiche Sanierungs- und Unterhaltsarbeiten nötig.
Der Projektperimeter des Kantonsstrassenprojekts Ottilienstrasse erstreckt sich über 350 Meter, vom Knoten Land-/Ottilienstrasse bis zum Knoten Ottilien-/Mosnangerstrasse. Die Kosten belaufen sich auf 3,27 Mio. Franken inkl. MWST, bei einer Kostengenauigkeit von +/- 10%. Der Anteil des Kantons beträgt 2,20 Mio. Franken, der Anteil der Gemeinde Bütschwil-Ganterschwil beträgt 1,07 Mio. Franken.
Kernfahrbahn zur Beruhigung des motorisierten Verkehrs
Das Gemeindestrassenprojekt Landstrasse umfasst flankierende Massnahmen auf der Ortsdurchfahrt. Zentrales Element ist eine durchgängige Kernfahrbahn mit markierten Radstreifen in beiden Fahrtrichtungen. Die Fahrbahn wirkt dadurch schmaler, was den motorisierten Verkehr drosselt und auf die Umfahrung verlagert. Auch an der Landstrasse werden, analog der Ottilienstrasse, die Strassenanschlüsse mit Trottoirüberfahrten versehen.
Der Projektperimeter des Gemeindestrassenprojekts Landstrasse erstreckt sich über 2,2 Kilometer, vom Knoten Land-/Ottilienstrasse bis zur Thurbrücke in Dietfurt. Die Kosten belaufen sich auf 7,10 Mio. Franken inkl. MWST, bei einer Kostengenauigkeit von +/- 10%.
Zustellung Stimmmaterial
Die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger erhalten das Abstimmungsmaterial in diesen Tagen zugestellt. Aufgrund des angesetzten allfälligen zweiten Wahlgangs für die Erneuerungswahl des Ständerates gilt eine verkürzte Zustellfrist von zehn Tagen (Art. 52 Abs. 2 Gesetz über Wahlen und Abstimmungen; sGS 125.3). Diese verkürzte Zustellfrist gilt auch im jetzt eingetretenen Fall, in dem kein zweiter Wahlgang für die Ständeratswahl notwendig ist.
Flankierende Massnahmen Ottilienstrasse – Referendum ist zustande gekommen
Der Vernehmlassungsbeschluss des Gemeinderates Bütschwil-Ganterschwil vom 25. Mai 2023 zum Genehmigungsprojekt des Tiefbauamtes des Kantons St. Gallens betreffend flankierende Massnahmen auf der Ottilienstrasse wurde vom 7. August 2023 bis 15. September 2023 dem fakultativen Referendum unterstellt. Insgesamt wurden 192 Unterschriftenbogen mit 1058 Unterschriften eingereicht. Davon sind 986 Unterschriften gültig. Das Quorum für das Zustandekommen liegt bei 337 Unterschriften.
Der Gemeinderat hat an der letzten Sitzung gestützt auf Art. 18 Gemeindeordnung festgestellt, dass das Referendumsbegehren zustande gekommen ist. Die Urnenabstimmung findet am Sonntag, 19. November 2023, statt.
Die Sicherheit im Zentrum
29. Juni 2023
Die Massnahmen wurden in zwei Kantonsstrassen- und einem Gemeindestrassenprojekt gebündelt. Zusammenfassend sind folgende Optimierungen geplant:
Wiler- und Landstrasse:
- Verlängerung des Trottoirs am östlichen Fahrbahnrand
- Gestaltung des Strassenraums als Kernfahrbahn
- Markierung von Radstreifen
- Trottoirüberfahrt für Zubringer- und Quartierstrassen
- Optimierte Anordnung von Parkplätzen
Ottilienstrasse
- Erstellung eines Trottoirs auf der Nordseite der Fahrbahn
- Normgerechte Anordnung und Gestaltung von Vorplätzen und Parkplätzen
- T-Knoten an Verzweigung Land-/Ottilienstrasse
Bei allen Massnahmen steht die Optimierung der Verkehrssicherheit im Vordergrund. Vor allem soll das Zentrum für Fussgänger/-innen (besonders Schulkinder) sowie Velofahrer/-innen attraktiver und sicherer werden.
Die Projekte wurden angepasst
Im Frühling 2022 wurden die Kantons- und Gemeindeprojekte der Bevölkerung zur Mitwirkung unterbreitet und anschliessend aufgrund der Rückmeldungen überarbeitet. Am Mittwoch, 21. Juni 2023, wurden die Projektanpassungen der Bevölkerung während einer Informationsveranstaltung vorgestellt. Zusammenfassend wurden folgende Änderungen vorgenommen:
Wiler- und Landstrasse:
- Verzicht auf ostseitiges Trottoir ab der Hofackerstrasse dorfauswärts
- Verbreiterung Einlenker Hofackerstrasse
- Verbesserung Einlenker Soor- und Alte Strasse
- Verzicht auf Einbahn Alte Strasse
- Durchgehende Velostreifen bei Strasseneinmündungen
- Optimierte Anordnung von Parkplätzen und Rabatten
- Beibehalten des Fussgängerübergangs beim Gemeindehaus
Ottilienstrasse:
- Neuer Fussgängerübergang Ottilienstrasse im Bereich Ottilien-/Landstrasse
- Erhalt der Parkplätze beim Restaurant Wies
- Ersatzparkplätze für Anwohner Ottilienstrasse 2, 4, 6 und Landstrasse 37
Die Kosten für die beiden Kantonsstrassenprojekte betragen total 6.85 Millionen Franken. Davon entfallen auf die Gemeinde 2.17 Millionen Franken.
Das Gemeindestrassenprojekt kostet gemäss aktuellem Planungsstand 7.1 Millionen Franken. Rund die Hälfte dieser Kosten entfallen auf Instandsetzungsarbeiten sowie auf Massnahmen zur Verbesserung des Entwässerungssystems, die in den nächsten Jahren ohnehin auszuführen sind.
Die Kostengenauigkeit liegt bei allen drei Projekten bei +/- 10%.
Fakultatives Referendum
Die Strassenprojekte des Kantons wurden dem Gemeinderat gemäss Artikel 35 des Strassengesetzes zur Stellungnahme unterbreitet. Der Gemeinderat hat den beiden Kantonsstrassenprojekten und dem Gemeindestrassenprojekt zugestimmt. Die Beschlüsse zu den zwei Kantonsstrassenprojekten unterstehen vom 7. August 2023 bis 15. September 2023 dem fakultativen Referendum. Eine allfällige Referendumsabstimmung findet am 19. November 2023 statt. Gleichzeitig befinden die Stimmbürger/-innen an der Urne über das Gemeindeprojekt.
Informationsveranstaltung zu den flankierenden Massnahmen
15. Juni 2023
Am Mittwoch, 21. Juni 2023, 19.30 Uhr, präsentieren das kantonale Tiefbauamt und die Politische Gemeinde Bütschwil-Ganterschwil die überarbeiteten Strassenverkehrsprojekte der flankierenden Massnahmen. Der Anlass findet in der Turnhalle Dorf, Bütschwil, statt.