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Einkommensänderungen – Anpassung prov. Steuerrechnung

Die vorläufige Rechnung für das aktuelle Steuerjahr stimmt nicht in jedem Fall mit den effektiven Verhältnissen überein. In der Regel basiert diese auf den letztbekannten definitiven Einkommens- und Vermögensfaktoren. Grundsätzlich erfolgt keine automatische Anpassung der Rechnung nach Eingang der Steuererklärung vom Vorjahr.

Erwarten Sie für das aktuelle Jahr aufgrund von Veränderungen beim Einkommen oder Vermögen eine höhere oder tiefere Steuerrechnung können Sie diese einfach via „eFaktoren“ über das Internet anpassen lassen oder sie teilen die Änderungen direkt dem Steueramt mit. Beantragen Sie eine Anpassung der provisorischen Steuerrechnung auf der Grundlage des aktuell tatsächlichen Einkommens und Vermögens. Sie können damit die Belastung von Ausgleichszinsen aufgrund einer im Nachhinein höheren Schlussrechnung vermeiden.

Jede Zahlung wird bis zur Schlussrechnung zu Ihren Gunsten verzinst. Umgekehrt muss der ausstehende Steuerbetrag der Schlussrechnung zu Ihren Lasten verzinst werden. Durch diese Ausgleichszinsen werden die vermeintlichen Vor- und Nachteile einer zu tiefen oder zu hohen vorläufigen Rechnung später bei der Schlussrechnung aufgehoben.

Eine Anpassung der Steuerrechnung kann das ganze Jahr über beantragt werden.


Zur Abteilung: Steueramt