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Einbürgerungen

Ordentliche Einbürgerung

Seit dem 01.01.2018 gelten neue Vorschriften für das Einbürgerungsverfahren.

Der Kanton St. Gallen unterscheidet bei den ordentlichen Einbürgerungen zwischen zwei Einbürgerungsarten: Einbürgerung im Allgemeinen und Besondere Einbürgerung.

Folgendes Merkblatt gibt Ihnen weitere wertvolle Hinweise über den Verfahrensablauf bzw. über die Einbürgerung.

Merkblatt Einbürgerungen [pdf, 120.78 KB]

Das ganze Verfahren nimmt einige Zeit in Anspruch. Es kann daher um die zwei Jahre ab Einreichung des Gesuches bei der Gemeinde dauern bis das Einbürgerungsverfahren abgeschlossen wird.

Erleichterte Einbürgerung

Bei der erleichterten Einbürgerung ist der Bund für den Entscheid zuständig. Deshalb verweisen wir auf die Webseite des Staatssekretariats für Migration (SEM).

Webseite SEM

 


Zur Abteilung: Steueramt
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