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Gemeinderat

Der Gemeinderat stellt die Exekutive dar und ist das oberste Leitungs- und Verwaltungsorgan der Gemeinde. Er besteht aus dem Gemeindepräsidenten und sechs weiteren Mitgliedern. Den Vorsitz der ca. alle drei Wochen stattfindenden Sitzungen führt der Gemeindepräsident, bei seiner Abwesenheit der Vizepräsident. Der Gemeinderat wird für eine vierjährige Amtsdauer nach dem Majorzverfahren gewählt. Die Gemeinderatssitzungen finden jeweils am Mittwoch statt.
 
Er erfüllt die Aufgaben gemäss Art. 136 des Gemeindegesetzes und übt unter Vorbehalt der Rechte der Bürgerschaft folgende Befugnisse aus:
  • stellt Anträge an die Bürgerschaft
  • vollzieht Beschlüsse der Bürgerschaft
  • organisiert und führt die Verwaltung
  • setzt die Gehälter, Taggelder und Entschädigungen der Behörden- und Kommissionsmitglieder sowie des Verwaltungspersonals fest
  • bestellt Kommissionen und wählt das Verwaltungspersonal
  • erfüllt weitere grundlegende Leitungs-, Planungs- und Verwaltungsaufgaben
  • reicht Klagen ein, ergreift Rechtsmittel und schliesst Vergleiche ab; sofern der Streitwert die Finanzkompetenz des Gemeinderates nicht übersteigt
  • setzt Recht unter Vorbehalt der Befugnisse der Bürgerschaft
  • vertritt die Gemeinde nach aussen
  • informiert die Öffentlichkeit über Geschäfte von allgemeinem Interesse
  • erfüllt weitere Gemeindeaufgaben, für die kein anderes Organ zuständig ist
 

Zur Abteilung: Gemeindepräsidium