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Abstimmung und Wahlen

Informationen zu kantonalen und eidgenössischen Wahlen und Abstimmungen erhalten Sie unter:

Kantonale Abstimmungen / Wahlen: www.abstimmungen.sg.ch
Jährliche Blankotermine des Bundes: www.admin.ch

Wann darf ich abstimmen? Stimmberechtigt sind alle Schweizer Bürger nach zurückgelegtem 18. Altersjahr, die nicht wegen Geisteskrankheit oder Geistesschwäche entmündigt sind. Simmen Sie das erste Mal ab oder sind sich nicht mehr sicher, wie man korrekt brieflich abstimmt oder benötigen Information zur Stimmabgabe per E-Voting? Dann sind untenstehende Informationen hilfreich.

Stimmabgabe per E-Voting - Einfacher und ohne Risiko auf Ungültigkeit.

Die Stimmabgabe per E-Voting ist seit November 2024 in Bütschwil-Ganterschwil möglich.
 

Wie stimme ich elektronisch ab? Der Stimmrechtsausweis enthält die persönlichen Zugangsdaten und notwendigen Codes für die elektronische Stimmabgabe auf dem E-Voting-Portal des Kantons St.Gallen. Die elektronische Urne öffnet vier Wochen vor dem Urnengang um 12.00 Uhr und schliesst bei eidgenössischen und kantonalen Urnengängen am Samstag vor dem Urnengang um 1200 Uhr. Es gilt Schweizer Lokalzeit.

Gehen Sie sorgfältig mit dem Stimmrechtsausweis um und halten Sie ihn bis zum Abschluss des Urnengangs unter Verschluss. Bei einem Verlust des Stimmrechtsausweises ist die elektronische Stimmabgabe nicht mehr möglich. Die pol. Gemeinde kann anhand des Stimmrechtsausweises erkennen, ob die/der Stimmmberechtigte/r für die elektronische Stimmabgabe registriert ist. Wird trotzdem brieflich abgestimmt, kann die Gemeinde anhand des Strichcodes einsehen, ob bereits elektronisch abgestimmt wurde. Wird obwohl der bereits eingereichten elektronischen Stimmabgabe ein Abstimmungskuvert bei der Gemeinde eingereicht, gilt dies als doppelte Stimmabgabe. Die briefliche Stimmabgabe wird nicht berücksichtigt.

Die Stimmrechtsausweise müssen somit nicht unterzeichnet werden und der Gemeinde zusätzlich abgegeben werden. Ebenfalls werden Sie im Portal mit einer Hilfeseite bedient, welche während des gesamten Stimmabgabeprozesses zugänglich ist. So kann das Risiko auf eine ungültige Stimme fast vollumfänglich ausgeschlossen werden. 

Dazu gibt es ein Video, welches Sie gerne ansehen können: E-Voting [mov, 50.4 MB]

Weitere Informationen und Anleitungen dazu erhalten Sie unter: Abstimmung und Wahlen im Kanton St. Gallen 
 

Briefliche Stimmabgabe

Die briefliche Stimmabgabe ist ab Erhalt des Stimmmaterials möglich. Legen Sie die ausgefüllten Stimm- oder Wahlzettel in das amtliche Stimmzettelkuvert und kleben Sie dieses zu. Wichtig: Ihre Stimme ist nur gültig, wenn der Stimmrechtsausweis im entsprechenden Feld von Ihnen unterschrieben ist. Den Stimmrechtsausweis können Sie zusammen mit dem Stimmzettel-Kuvert in das Antwortkuvert legen, sodass im Fenster die Anschrift des Wahlbüros der Wohngemeinde erscheint.

Sie können das Antwortkuvert per Post schicken oder in den Gemeindebriefkasten einwerfen. Zudem wäre die Stimmabgabe am Abstimmungssonntag an der Urne ebenfalls möglich. Wer sein Stimmrecht nicht ausüben will, wird gebeten, den Stimmausweis vor der Entsorgung zu zerreissen.

Was kann ich tun, damit meine Stimmabgabe nicht ungültig ist? Folgende Gründe kommen leider oftmals vor:

  • Sie verwenden das Ihnen zugestellte Stimm-Kuvert nicht als Antwortkuvert.
  • Sie vergessen, den Stimmrechtsausweis zu unterschreiben.
  • Sie legen die Wahl- bzw. Stimmzettel nicht in das amtliche Stimmzettelkuvert.
  • Sie vergessen, das amtliche Stimmzettelkuvert zu verschliessen.
  • Ihr Stimmkuvert trifft zu spät ein.

Urnenöffnungszeiten Abstimmungssonntag:

Das Gemeindegebiet Bütschwil-Ganterschwil hat einen Urnenstandort am Abstimmungssontag. Dieser befindet sich beim Gemeindehaus Bütschwil, Innerfeld 21, 9606 Bütschwil, und ist von 10.00 Uhr bis 11.00 Uhr geöffnet. Nebst dieser Urne können die Abstimmungscouvert bis 11.00 Uhr in den Briefkasten der Gemeindeverwaltung in Bütschwil sowie beim alten Gemeindehaus in Ganterschwil eingeworfen werden. 

Abstimmungsresultate

Die Resultate der Abstimmungsresultate werden im Anschlagkasten beim Gemeindehaus Bütschwil sowie Ganterschwil 14 Tage aufgehängt. Bitte beachten Sie, dass alle Gemeinderesultate im Anschlagkasten nur Teilresultate der Gemeinde Bütschwil-Ganterschwil sind. Die gesamten Resultate der Eidgenossenschaft finden Sie unter www.admin.ch und des Kantons unter  www.sg.ch.

Stimmbüro: Verantwortlich für die Durchführung der Abstimmungen und Wahlen ist die Ratskanzlei. Bei weiteren Fragen dürfen Sie gerne auf uns zukommen.