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Rentenalter

Sie haben Anspruch auf eine Altersrente, wenn Sie das Referenzalter erreicht haben. Für Männer liegt das Referenzalter bei 65 Jahren und für Frauen erhöht sich das bisherige Referenzalter ab dem 1. Januar 2025 schrittweise um jeweils drei Monate pro Jahr, bis es ab 2028 ebenfalls bei 65 Jahren liegt.

Während der Übergangsphase gilt für die betroffenen Frauenjahrgänge folgendes Referenzalter:

Jahr Referenzalter Betrifft Frauen mit jahrgang
2025 64 Jahre + 3 Monate 1961
2026 64 Jahre + 6 Monate 1962
2027 64 Jahre + 9 Monate 1963

Ab 2028 liegt auch für Frauen das Referenzalter bei 65 Jahren. Näheres dazu finden Sie unter www.svasg.ch/online-schalter/pdf/301.pdf

Ein flexibler Rentenbezug, also eine Pensionierung zwischen 63 und 70 Jahren ist in jedem Fall möglich. Näheres zu diesem Thema finden Sie unter www.svasg.ch/online-schalter/pdf/304.pdf.