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Einbürgerungen

Ordentliche Einbürgerung

Der Kanton St. Gallen unterscheidet bei den ordentlichen Einbürgerungen zwischen zwei Einbürgerungsarten: Einbürgerung im Allgemeinen und Besondere Einbürgerung.

Folgendes Merkblatt gibt Ihnen weitere wertvolle Hinweise über den Verfahrensablauf bzw. über die Einbürgerung.

Merkblatt Einbürgerungen [pdf, 258 KB]

Das Gesuchsformular ist bei der Ratskanzlei einzuholen. Nebst dem Gesuchsformular sind weitere Unterlagen durch den Gesuchsteller einzureichen. Die Liste mit den erforderlichen Unterlagen wird Ihnen ebenfalls abgegeben. Bei der Einbürgerung im Allgemeinen sowie bei der besonderen Einbürgerung wird das Gesuch geprüft und weitere Unterlagen eingeholt.

Die Gesuchsteller müssen bei der Einbürgerung im Allgemeinen ab dem 20. Altersjahr einen Eignungstest absolvieren. Erst bei bestandener Prüfung werden die Gesuchsteller zu dem Einbürgerungsgespräch mit dem jeweiligen Einbürgerungsrat eingeladen. Die Prüfung enthält Fragen zum Staatswesen und zur Politik, Fragen zur Schweiz sowie Fragen zur Gemeinde Bütschwil-Ganterschwil. Bei der besonderen Einbürgerung wird direkt zum Einbürgerungsgespräch eingeladen, weshalb diese Fragen direkt am Gespräch gestsellt werden. Auf den Eignungstest und das Einbürgerungsgespräch können Sie sich mit folgenden Webseiten bereits heute vorbereiten:

admin.ch (Bund)
sg.ch (Kanton St. Gallen)
ch.ch
Der Bund kurz erklärt
buetschwil-ganterschwil.ch (Gemeinde)

Das ganze Verfahren nimmt einige Zeit in Anspruch. Es kann daher um die zwei Jahre ab Einreichung des Gesuches bei der Gemeinde dauern bis das Einbürgerungsverfahren abgeschlossen wird. Weitere Fragen zu Gebühren, zu Voraussetzungen, etc. dürfen Sie gerne bei der Aktuarin der Einbürgerungsräte stellen: salome.britt@buetschwil-ganterschwil.ch.

Erleichterte Einbürgerung

Bei der erleichterten Einbürgerung ist der Bund für den Entscheid zuständig. Deshalb verweisen wir auf die Webseite des Staatssekretariats für Migration (SEM).

Webseite SEM

 


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