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Eichamt SG+2

Konsumenten vertrauen darauf, dass die Warenmengen, die Sie kaufen und für die Sie bezahlen, korrekt gemessen werden. Das Messwesen sorgt für korrekte Masse und Gewichte.

Aufgaben, Tätigkeiten und Akteure

Bund und Kantone teilen sich die Aufgaben im gesetzlichen Messwesen. Dort, wo der Bund zuständig ist, übernimmt sie das METAS. In bestimmten Fällen überträgt es sie an ermächtigte Eichstellen. Die Ermächtigung von Eichstellen durch das METAS erfolgt nach klaren Kriterien. Aufgaben im gesetzlichen Messwesen in der Schweiz nehmen wahr:

• das Eidgenössische Institut Metrologie METAS,
• die vom METAS ermächtigten Eichstellen,
• die kantonalen Aufsichtsbehörden und die kantonalen Eichämter.

Das METAS beaufsichtigt den Vollzug im Messwesen, gegenüber den Kantonen als Oberaufsichtsbehörde und gegenüber den Eichstellen als Aufsichtsbehörde. Die Kantone bestimmen eine Aufsichtsbehörde. Diese kantonalen Aufsichtsbehörden beaufsichtigen die kantonalen Eichmeister und sorgen für die Zusammenarbeit mit dem METAS und anderen betroffenen Behörden des Kantons oder anderer Kantone.

Rechtliche Grundlagen

Kontaktadresse:

Eichamt SG+2
Werner Scherrer
Hauptstrasse 48
9650 Nesslau
079 404 34 75