Fahrbewilligung
In Anwendung von Art. 24 der Einführungsverordnung zum eidgenössischen Strassenverkehrsgesetz (sGS 711.1) erteilen wir Ausnahmebewilligungen vom beschränkten Fahrverbot zur Benützung:
- der Soorstrasse Nr. 307 und der Plattenstrasse Nr. 304 (beides Gemeindestrassen 3. Klassen) für Zufahrt zum Thurrank in Bütschwil
- und der Pfaffenholzstrasse Nr. 428 (Gemeindestrsse 3. Klasse) in Ganterschwil
Für Erteilung einer Ausnahmebewilligung ist verlinkter Antrag mindestens zehn Tage vor Gebrauch ausgefüllt einzureichen:
Antrag Bewilligung für Fahrverbot [pdf, 61 KB]
Wichtig: Bitte beachten Sie, dass die Einverständnisse der Grundeigentümer bereits vorgängig einzuholen sind.
Dienstleistung
E-Mail an Ratskanzlei: info@buetschwil-ganterschwil.ch
Zur Abteilung: Ratskanzlei