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Fahrbewilligung

In Anwendung von Art. 24 der Einführungsverordnung zum eidgenössischen Strassenverkehrsgesetz (sGS 711.1) erteilen wir Ausnahmebewilligungen vom beschränkten Fahrverbot zur Benützung:

  • der Soorstrasse Nr. 307 und der Plattenstrasse Nr. 304 (beides Gemeindestrassen 3. Klassen) für Zufahrt zum Thurrank in Bütschwil
  • und der Pfaffenholzstrasse Nr. 428 (Gemeindestrsse 3. Klasse) in Ganterschwil

Für Erteilung einer Ausnahmebewilligung ist verlinkter Antrag mindestens zehn Tage vor Gebrauch ausgefüllt einzureichen:
Antrag Bewilligung für Fahrverbot [pdf, 61 KB]

Wichtig: Bitte beachten Sie, dass die Einverständnisse der Grundeigentümer bereits vorgängig einzuholen sind.


Dienstleistung

E-Mail an Ratskanzlei:  info@buetschwil-ganterschwil.ch 
Zur Abteilung: Ratskanzlei