Alkoholverkauf und Kleinhandelspatent
Verkaufen Sie alkoholische Getränke (Spirituosen, Alcopops etc.)? Dann brauchen Sie ein «Patent für den Kleinhandel mit gebrannten Wassern», das ist eine Bewilligung für den Verkauf von Spirituosen direkt an Konsumentinnen und Konsumenten.
Das Formular finden Sie im Online-Schalter: «Gesuch zur Erteilung eines Kleinhandelspatents». Bitte nehmen Sie für ein Erstgespräch frühzeitig Kontakt mit der Ratskanzlei auf. Wir beraten Sie und starten den Prozess.
Wenn Sie ein Restaurant betreiben möchten bzw. für die Abgabe von Speis und Trank zum Genuss an Ort und Stelle, brauchen Sie ein «Gastgewerbepatent für einen Betrieb». Die Informationen dazu finden Sie unter «Gastwirtschaft / Restaurant»
Verkaufen Sie Alkohol an einem Anlass? Dann brauchen Sie ein «Festwirtschaftspatent». Die Informationen dazu finden Sie unter «Anlässe und Veranstaltungen».