Urnengang vom 25. September 2022; Feststellung endgültiges Ergebnis
Am 25. September 2022 fand eine Gemeindeabstimmung statt. Das Abstimmungsresultat lautete wie folgt.
Grundsatzabstimmung betreffend die Einleitung des Vereinigungsverfahrens der politischen Gemeinden Bütschwil-Ganterschwil und Lütisburg
Stimmberechtigte 3‘440
Stimmbeteiligung 54.2%
Ja-Stimmen 810
Nein-Stimmen 1‘031
leere Stimmzettel 22
ungültige Stimmzettel 0
Die 14-tägige Beschwerdefrist ist unbenützt abgelaufen. Bei Wahlen und Abstimmungen der Gemeinde stellt der Rat nach unbenütztem Ablauf der Beschwerdefrist das endgültige Ergebnis fest (Art. 111 Abs. 2 Gesetz über Wahlen und Abstimmungen; sGS 125.3). Der Gemeinderat Bütschwil-Ganterschwil hat mit Beschluss vom 25. Oktober 2022 das endgültige Ergebnis der Gemeindeabstimmung festgestellt. Die Vorlage wurde abgelehnt.