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Urnengang vom 25. September 2022; Feststellung endgültiges Ergebnis

Am 25. September 2022 fand eine Gemeindeabstimmung statt. Das Abstimmungsresultat lautete wie folgt.

Grundsatzabstimmung betreffend die Einleitung des Vereinigungsverfahrens der politischen Gemeinden Bütschwil-Ganterschwil und Lütisburg

Stimmberechtigte                            3‘440
Stimmbeteiligung                           54.2%
Ja-Stimmen                                           810
Nein-Stimmen                                  1‘031
leere Stimmzettel                                   22
ungültige Stimmzettel                             0

Die 14-tägige Beschwerdefrist ist unbenützt abgelaufen. Bei Wahlen und Abstimmungen der Gemeinde stellt der Rat nach unbenütztem Ablauf der Beschwerdefrist das endgültige Ergebnis fest (Art. 111 Abs. 2 Gesetz über Wahlen und Abstimmungen; sGS 125.3). Der Gemeinderat Bütschwil-Ganterschwil hat mit Beschluss vom 25. Oktober 2022 das endgültige Ergebnis der Gemeindeabstimmung festgestellt. Die Vorlage wurde abgelehnt.


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