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Ortsbürgergemeinde Bütschwil

Vorstellung

Die Ortsbürgergemeinde Bütschwil ist eine Spezialgemeinde auf dem Gebiet der politischen Gemeinde Bütschwil-Ganterschwil. Die Ortsbürgergemeinde und die politische Gemeinde sind rechtlich, politisch und historisch zwei voneinander unabhängige Gebilde. Ortsgemeinden haben ihre Grundlage in Artikel 88 der St.Galler Verfassung. Sie unterliegen als Spezialgemeinden auch dem St.Galler Gemeindegesetz. Bürgerinnen und Bürger der Ortsbürgergemeinde Bütschwil sind alle Personen, welche den Heimatort «Bütschwil-Ganterschwil, Bütschwil SG» besitzen und in der politischen Gemeinde Bütschwil-Ganterschwil ihren Wohnsitz haben. Per 29. Februar 2024 zählte die Ortsbürgergemeinde Bütschwil 538 Ortsbürger (270 Männer / 268 Frauen).

Aufgaben

Die Ortsgemeinde erfüllt mit ihren Mitteln gemeinnützige, kulturelle und andere Aufgaben im öffentlichen Interesse. Ihre Leistungen kommen der Allgemeinheit zugute. Im Gegensatz zu den grossen verfügt die Ortsbürgergemeinde Bütschwil heute weder über Boden noch über Immobilien. Zwei der fünf Verwaltungsräte der Ortsbürgergemeinde Bütschwil nehmen Einsitzim Einbürgerungsrat Bütschwil. Die anderen beiden Mitglieder des Einbürgerungsrates Bütschwil stellt die politische Gemeinde Bütschwil-Ganterschwil. Seit 2012 hat der Heimatort auch in Bezug auf Sozialhilfe keine Bedeutung mehr. Bis zu diesem Zeitpunkt musste der Heimatort die Kosten tragen, wenn jemand in den ersten zwei Jahren nach einem Wohnortswechsel bedürftig wurde.

 

Organisation

Höchstes Organ der Ortsbürgergemeinde Bütschwil ist die Bürgerversammlung, welche sich aus den stimm- und wahlberechtigen Ortsbürgerinnen und Ortsbürgern zusammensetzt und sich üblicherweise 1x pro Jahr versammelt. Die Bürgerversammlung wählt die Präsidentin bzw. den Präsidenten und die Mitglieder des Rates sowie die Mitglieder der Geschäftsprüfungskommission. Sie beschliesst über die Gemeindeordnung sowie über die Jahresrechnung und das Budget.