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Öffentliche Auflage

Der Gemeinderat Bütschwil-Ganterschwil hat am 2. April 2024 gestützt auf Art. 39 ff. des kantonalen Strassengesetzes (sGS 732.1, kurz StrG) genehmigt:

  • Teilstrassenplan Sanierung Hofzufahrt HochfeldHagenaustrasse Nr. 421 (Gemeindestrasse 3. Klasse)

Der Teilstrassenplan liegt nach Art. 39 ff. StrG und Art. 139 ff. PBG während 30 Tagen, d.h. ab Freitag, 19. April 2024 bis Dienstag, 21. Mai 2024, im Gemeindehaus Bütschwil-Ganterschwil, Innerfeld 21, 9606 Bütschwil, öffentlich zur Einsichtnahme auf.

Rechtsmittel:

Einsprachen gegen den Teilstrassenplan sind innert der Auflagefrist schriftlich und begründet dem Gemeinderat Bütschwil-Ganterschwil, Innerfeld 21, 9606 Bütschwil, einzureichen. Die Einsprache hat einen Antrag, eine Darstellung des Sachverhaltes und eine Begründung zu enthalten.


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