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Teilstrassenplan Wiesengrundstrasse Nr. 463, Bütschwil; Mitwirkung

Die Parzelle Nr. 107B ist über die bestehende, derzeit nicht klassierte Zufahrtsstrasse nicht hinreichend erschlossen. Um die erforderliche Erschliessung sicherzustellen, ist die bereits vorhandene Strasse entlang der Grundstücke Nrn. 253B und 254B als Gemeindestrasse 3. Klasse zu klassieren. Mit dieser Klassierung wird die hinreichende Erschliessung der Parzelle Nr. 107B gewährleistet. Bauliche Massnahmen an der bestehenden Strasse sind dafür nicht erforderlich.

Diese neue Gemeindestrasse 3. Klasse wurde gestützt auf Art. 57 des Strassengesetzes (sGS 732.1; StrG) als «Wiesengrundstrasse» benannt und es wurde ihr die Strassennummer «463» vergeben. Für die Klassierung der Wiesengrundstrasse Nr. 463 als Gemeindestrasse 3. Klasse wurde ein entsprechender Teilstrassenplan ausgearbeitet.

Gestützt auf Art. 33bis StrG sorgt die für den Planerlass zuständige Behörde für eine geeignete Mitwirkung der Bevölkerung, um Vorschläge und Anregungen, sofern möglich, in die Planung einfliessen zu lassen. Die öffentliche Auflage folgt in einem nächsten Schritt.

Der Gemeinderat hat den Teilstrassenplan «Wiesengrundstrasse, Gemeindestrasse 3. Klasse, Strasse Nr. 463, Bütschwil» sowie die dazugehörigen Unterlagen zur Mitwirkung verabschiedet. Der Teilstrassenplan und die dazugehörigen Unterlagen liegen ab Donnerstag, 2. Juli 2026, bis Freitag, 31. Juli 2026, im Gemeindehaus, Innerfeld 21, 9606 Bütschwil, zur Mitwirkung auf und können unten eingesehen werden. Stellungnahmen dürfen innerhalb der Frist schriftlich zuhanden der Ratskanzlei Bütschwil-Ganterschwil, Innerfeld 21, 9606 Bütschwil, eingereicht werden.

Teilstrassenplan Wiesengrundstrasse Nr. 463 [pdf, 369 KB]

Sichtweiten und Befahrbarkeit [pdf, 714 KB]

Technischer Bericht [pdf, 252 KB]


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