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Waldbrandgefahr / Feuerverbot

Achtung vor Flur- und Waldbrand: Feuern verboten!

Die Gefahr von grossflächigen Flur- und Waldbränden ist im ganzen Kantonsgebiet sehr hoch. Ab morgen Freitag, 12.00 Uhr, gilt deshalb im ganzen Kanton St. Gallen ein absolutes Feuer- und Feuerwerksverbot. Oberstes Ziel ist es, Menschen und Natur zu schützen. Die Fachleute des Kantons und der Blaulichtorganisationen überwachen die Lage.

Die Wälder und die Natur sind so trocken, dass eine hohe Gefahr von Flur- und Waldbränden besteht. Die Einschätzung der Fachleute des Kantonsforstamtes und der Blaulichtorganisationen ist eindeutig: Schon ein kleiner Funke kann grosse und unberechenbare Brände entfachen.

Deshalb gilt ab morgen Freitag, 17. Juli 2026, 12.00 Uhr, ein absolutes Feuer- und Feuerwerksverbot im ganzen Kantonsgebiet:

  • Machen Sie keine Feuer im Freien - auch nicht im eigenen Garten. Ausgenommen sind Elektro- und Gasgrills auf privatem Gelände, sofern sich diese nicht im Wald befinden.
  • Entzünden Sie kein Feuerwerk.
  • Halten Sie die Feuerverbote unbedingt ein.
  • Bei Nichteinhalten drohen Bussen.

Flur- und Waldbrände stellen eine grosse Gefahr für Mensch und Umwelt dar und können immense Schäden anrichten. Ziel der Massnahmen ist es deshalb, den Ausbruch eines Feuers zu verhindern. Informieren Sie Ihre Familien, Freunde und Nachbarn.

Ausgenommen vom Feuerwerksverbot sind bereits bewilligte, kommunale Feuerwerke auf Seen mit einem Mindestabstand von 350 Metern zum Ufer. Das sind konkret die Feuerwerke in Rorschach (31. Juli 2026) und Rapperswil-Jona (7. und 8. August 2026).

Die Fachleute des Kantons und der Blaulichtorganisationen überwachen die Lage.


Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe

Aufgrund der anhaltenden Trockenheit, der aktuellen Hitzewelle und der aktuell grossen Waldbrandgefahr erlassen alle Gemeinden im Toggenburg auf Antrag des Regionalen Führungsstabes Toggenburg ein Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe (200 Meter).

Die niederschlagsarmen Wochen, die hohen Temperaturen sowie der Wind haben den Waldboden und die Vegetation stark ausgetrocknet. Es besteht eine akute Waldbrandgefahr. Gemäss Einschätzung der Behörden ist die Situation weiterhin kritisch und dürfte sich in den kommenden Tagen weiter verschärfen.

Das Verbot gilt bis auf Widerruf.

Verboten sind insbesondere:

  • das Entzünden von Feuer im Wald und in Waldesnähe (innerhalb von 200 Metern)
  • das Wegwerfen von brennenden Streichhölzern oder Rauchwaren
  • das Abbrennen von Feuerwerk
  • das Steigenlassen von Himmelslaternen

Der Gemeinderat Bütschwil-Ganterschwil bittet die Bevölkerung dringend, das Verbot strikt einzuhalten und mitzuhelfen, Brände zu verhindern.


WICHTIG: Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe

Regionaler Führungsstab Toggenburg

Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe

Aufgrund der anhaltenden Trockenheit, der aktuellen Hitzewelle und der aktuell grossen Waldbrandgefahr erlassen alle Gemeinden im Toggenburg auf Antrag des Regionalen Führungsstabes Toggenburg ein Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe (200 Meter).

Die niederschlagsarmen Wochen, die hohen Temperaturen sowie der Wind haben den Waldboden und die Vegetation stark ausgetrocknet. Es besteht eine akute Waldbrandgefahr. Gemäss Einschätzung der Behörden ist die Situation weiterhin kritisch und dürfte sich in den kommenden Tagen weiter verschärfen.

Das Verbot tritt am Freitag, 26. Juni 2026, in Kraft und gilt bis auf Widerruf.

Verboten sind insbesondere:

  • das Entzünden von Feuer im Wald und in Waldesnähe (innerhalb von 200 Metern)
  • das Wegwerfen von brennenden Streichhölzern oder Rauchwaren
  • das Abbrennen von Feuerwerk
  • das Steigenlassen von Himmelslaternen

Der Regionale Führungsstab Toggenburg bittet die Bevölkerung dringend, das Verbot strikt einzuhalten und mitzuhelfen, Brände zu verhindern.

Für Rückfragen:
Regionaler Führungsstab Toggenburg, Christian Heeb, +41 58 229 83 44
Regionaler Führungsstab Toggenburg, Christoph Gantner, +41 58 229 90 97

Allgemeinverfügung Feuerverbot Gemeinde Bütschwil-Ganterschwil [pdf, 1.1 MB]


Erhebliche Trockenheitsgefahr im Kanton St.Gallen

Die Gefahr durch Trockenheit im Kanton St.Gallen nimmt rasch zu. Die bereits tiefen Wasserstände in Oberflächengewässern und im Grundwasser sinken weiter, die Wassertemperaturen sind vielerorts hoch. Der Kanton schränkt deshalb den Gemeingebrauch von Wasser ein. Die Einschränkung tritt ab sofort ein und gilt bis auf Widerruf. Im Wald ist zudem grosse Vorsicht im Umgang mit Feuer geboten.

Erhebliche Waldbrandgefahr
Die anhaltende Trockenheit und die grosse Hitze verschärfen auch die Waldbrandgefahr. Das Kantonsforstamt hat letzten Freitag im ganzen Kanton die Waldbrandgefahr Stufe 3 (erhebliche Gefahr) eingeführt. Von einem kantonalen Feuerverbot in Wald- und Waldesnähe sieht der Kanton aktuell ab, jedoch mahnt er zum vorsichtigen Umgang mit Feuer in der Natur. Schon brennende Streichhölzer und Funkenflug eines Grillfeuers können einen Brand entfachen.

Umgang mit Feuer im Wald:

  • Machen Sie Feuer nur in bestehenden Feuerstellen.
  • Beobachten Sie das Feuer immer, und löschen Sie einen Funkenwurf sofort.
  • Löschen Sie das Feuer beim Verlassen der Feuerstelle vollständig.
  • Befolgen Sie die Anweisungen der lokalen Behörden.