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Wasserknappheit

Appell an Bevölkerung: Sorgsam mit Wasser umgehen

In weiten Teilen des Kantons ist es so trocken, dass dort neu die Gefahrenstufe 4 (grosse Gefahr) gilt. Sowohl in Fliessgewässern wie auch in Seen sind die Wasserstände sehr tief. Mehrere kleinere Fliessgewässer sind schon trockengefallen. Der Kanton ruft die Bevölkerung, die Landwirtschaft und das Gewerbe dazu auf, sorgsam mit Wasser umzugehen. Wasserentnahmen aus Oberflächengewässer werden schrittweise verboten. In Wald und Waldesnähe gilt weiterhin ein Feuerverbot.

Die Trockenheit im Kanton St.Gallen hat weiter zugenommen und liegt in den Regionen Rheintal, Obertoggenburg, Untertoggenburg, Neckertal und Fürstenland neu auf der zweithöchsten Stufe (Gefahrenstufe 4). Gefahrenstufe 4 galt bereits zuvor für die Region St.Gallen-Rorschach. Mehrere kommunale Wasserversorger haben Aufrufe zum Wassersparen ausgesprochen. Die Versorgung mit Trinkwasser ist jedoch überall gewährleistet.  

Der Kanton appelliert an die gesamte Bevölkerung, sorgsam mit Wasser umzugehen:

  • Bewässern Sie Grünflächen oder Rasenflächen möglichst nicht
  • Giessen Sie Gärten und Grünflächen nur gezielt und sparsam, idealerweise frühmorgens oder am Abend. Nutzen Sie nach Möglichkeit Regenwasser
  • Reinigen Sie Fahrzeuge und Plätze nicht mit Trinkwasser
  • Verzichten Sie auf das Befüllen und Nachfüllen von Swimmingpools

Wasserentnahmen für Gemeingebrauch sind und bleiben weiterhin verboten. Das heisst, dass Wasserentnahmen aus Oberflächengewässern auf dem gesamten Kantonsgebiet ohne Bewilligung untersagt sind. Ausgenommen sind nur noch Bodensee, Walensee, Zürichsee und der Alpenrhein.

Mit zunehmender Trockenheit müssen nun auch bewilligte Wasserentnahmen aus verschiedenen Fliessgewässern bis auf Widerruf entzogen werden. Die Betroffenen werden direkt angeschrieben.

Zum Schutz der durch Trockenheit und hohe Wassertemperaturen stark belasteten Fische und Wasserlebewesen wird das Betreten besonders sensibler Gewässerabschnitte vorübergehend untersagt. Das Verbot gilt für Personen sowie für mitgeführte Tiere. Die betroffenen Abschnitte werden vor Ort signalisiert.

Keine Veränderung der Wetterlage in Sicht

Für eine nachhaltige Entspannung der Trockenheitslage braucht es flächendeckende und langanhaltende Niederschläge über mehrere Tage. Diese sind gemäss den aktuellen Prognosen von MeteoSchweiz nicht vorausgesagt.

Die anhaltende Trockenheit erhöht auch die Waldbrandgefahr. Auf dem gesamten Kantonsgebiet gilt aktuell ein Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe (200 Meter). Die Bevölkerung kann mithelfen, die Situation zu verbessern, indem sie sich strikt an die Verhaltensregeln hält.

Weitere Informationen zum eigenen Schutz vor der Hitze sind auf www.sg.ch/hitze ersichtlich.


Erhebliche Trockenheitsgefahr im Kanton St.Gallen

Die Gefahr durch Trockenheit im Kanton St.Gallen nimmt rasch zu. Die bereits tiefen Wasserstände in Oberflächengewässern und im Grundwasser sinken weiter, die Wassertemperaturen sind vielerorts hoch. Der Kanton schränkt deshalb den Gemeingebrauch von Wasser ein. Die Einschränkung tritt ab sofort ein und gilt bis auf Widerruf. Im Wald ist zudem grosse Vorsicht im Umgang mit Feuer geboten.

Verbot von Wasserentnahmen im gesamten Kanton

Der Fachstab Trockenheit des Kantons St.Gallen hat die Naturgefahrenstufe für Trockenheit in den Gefahrenregionen St.Gallen-Rorschach, Rheintal, Werdenberg, Untertoggenburg und Linthgebiet auf Stufe 3 (erhebliche Gefahr) erhöht.

Per sofort ist per Allgemeinverfügung der Gemeingebrauch von öffentlichen Oberflächengewässern im gesamten Kanton eingeschränkt. Das heisst, dass Wasserentnahmen auf dem gesamten Kantonsgebiet ohne Bewilligung untersagt sind. Vom Verbot ausgenommen sind der Bodensee, Walensee und Zürichsee; der Alpenrhein, der Vilterser-Wangser-Kanal ab Sargans, der Rheintaler und Werdenberger Binnenkanal, der Alte Rhein bei Diepoldsau und der Alte Rhein ab St. Margrethen, die Linth und der Linthkanal.

Massnahmen und Verhaltensanweisungen

Privater Wassergebrauch:

  • Verwenden Sie Wasser sparsam!
  • Verbot von Wasserentnahmen für den Gemeingebrauch im gesamten Kanton St.Gallen (ausser oben genannte Ausnahmen).
  • Die Gemeinden sind zuständig für die Vollzugskontrolle der Allgemeinverfügung.
  • Die Sicherstellung der Trink-, Brauch- und Löschwasserversorgung ist eine wichtige Aufgabe, welche von den politischen Gemeinden oder von Korporationen und Ortsgemeinden wahrgenommen wird. Informieren Sie sich bei Ihrer Trinkwasserversorgung vor Ort bzgl. Wasserqualität und Wasserdargebot.

Wasserentnahmen Landwirtschaft:

  • Verbot von Wasserentnahmen für den Gemeingebrauch im gesamten Kanton St.Gallen (ausser oben genannte Ausnahmen).
  • Bewässern nur in verdunstungsarmen Zeiten (ausgenommen Neupflanzungen).
  • Keine Wiese und kein Mais (ausgenommen Saatmais) bewässern.